Pressemitteilung von Markus Weins

Infobrief "Hohe Schmerzensgeldbeträge" jetzt auch online


16.06.2016 / ID: 230768
Politik, Recht & Gesellschaft

Der Infobrief "Hohe Schmerzensgeldbeträge" von RiBGH Wolfgang Wellner präsentiert sich pünktlich zur 3. Ausgabe jetzt auch online. Ab sofort finden Sie alle Inhalte des Infobriefs aus dem Deutschen Anwaltverlag auch kostenlos im Internet unter: http://www.hohe-schmerzensgeldbetr äge.de (http://www.hohe-schmerzensgeldbetraege.de/).

Sehr hohe Schmerzensgelder von über 100.000 EUR werden in Deutschland von Instanzgerichten nur selten zuerkannt. Solche Gerichtsentscheidungen sind für alle Beteiligten von hohem Interesse und verlangen vom Gericht eine besonders sorgfältige rechtliche Beurteilung. Vor allem, weil sich mit diesen Fällen oftmals tragische Schicksale verbinden.

Wolfgang Wellner, Richter des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des BGH, ist als Mitherausgeber der im Deutschen Anwaltverlag erscheinenden Urteilssammlung "Hacks/Wellner/Häcker - SchmerzensgeldBeträge" kompetenter Herausgeber für den Infobrief "Hohe Schmerzensgeldbeträge".

In der neuen Ausgabe betrachtet Wolfgang Wellner besonders interessante Fälle mit Urteilen zwischen 140.000 EUR und 400.000 EUR Schmerzensgeld:

- Querschnittslähmung durch missglückten Sprung auf einem Hüpfkissen in einer Freizeitanlage
- Querschnittslähmung nach schwerem Motorradunfall
- Schmerzensgeldanspruch bei Schädel-Hirn-Trauma und weiteren erheblichen Verletzungen mit Dauerfolgen
- Grober Befunderhebungsfehler eines Internisten bei einer verspätet erkannten Gehirnblutung
- Fehlerhafte ärztliche Behandlung eines Hirntumors bei einem achtjährigen Mädchen

In dieser Ausgabe können Rechtsanwälte exklusiv das Kompendium "Unfallmedizin für Juristen" gratis bestellen.

Der Infobrief "Hohe Schmerzensgeldbeträge" erscheint regelmäßig alle 3 Monate und kann gratis unter dem nachstehenden Link bezogen werden: http://www.anwaltverlag.de/hohe-schmerzensgelder (https://www.anwaltverlag.de/hohe-schmerzensgelder).
Oder rufen Sie die Inhalte auf http://www.hohe-schmerzensgeldbetr äge.de (http://www.hohe-schmerzensgeldbetraege.de/) ab.
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