Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Kleve
22.06.2016 / ID: 231374
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Kleve - vom 27. April 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Inkomplette Querschnittslähmung, ca. 600.000,- Euro, LG Kleve, Az.: 2 O 355/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund chronischer Schmerzen im Brustbereich in die Klinik der Beklagten. Dort wurde ihm ein Kathetersystem eingesetzt, das wieder kurze Zeit später entfernt werden sollte. Dieses System führte zu einer Entzündung der Brustwirbelsäule. Es trat eine inkomplette Querschnittslähmung ein.
Verfahren:
Dem Kläger wurde für diese Sache bereits in einem Vorprozess ein Schmerzensgeld von 125.000,- zugesprochen. Weiterhin wurde festgestellt, dass ihm sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen seien. Die Prozessvertreter traten daraufhin mit dem Versicherer der Beklagten in Verhandlungen ein. Dieser war jedoch lediglich bereit, weitere 50.000,- Euro zu zahlen. Die nunmehr befasste Kammer des LG Kleve stellte nach umfassender Beweiswürdigung fest, dass diese Summe völlig untersetzt ist und riet der Beklagtenseite zur Zahlung von 450.000,- Euro an. Insgesamt beliefe sich die Regulierungssumme sodann auf 575.000,- Euro. Beide Seiten können noch widerrufen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch diese Angelegenheit ist ein Paradebeispiel für die Regulierungsunwilligkeit der Versicherungswirtschaft, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Der streitgegenständliche Vorfall liegt rund acht Jahre zurück! Lediglich mittels gerichtlicher Hilfe konnte und kann der Haftpflichtversicherer dazu gebracht werden, sich seiner Verantwortung zu stellen und dem schwer geschädigten Patienten einen angemessenen Ausgleich für seinen erlittenen Schaden zu zahlen. Bedauerlich, aber in Deutschland kein Ausnahmefall. Im übrigen musste sich der Kläger auch noch mit seiner eigenen Rechtsschutzversicherung juristisch auseinander setzen, die nur auf massiven Druck der Prozessvertreter des Klägers zumindest teilweise einknickten. Hier sind Rechtsprechung und Politik gefordert, diesem Gebaren der Versicherer einmal Einhalt zu gebieten.
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