German Pellets: Gläubigerversammlungen stehen vor der Tür
29.06.2016 / ID: 232018
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html
Die Gläubigerversammlungen für die Anleger der German Pellets GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html) stehen vor der Tür. Um ihr Stimmrecht wahrzunehmen, werden die Anleger gebeten, sich bis zum 30. Juni anzumelden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vom 5. bis 8. Juli finden in Schwerin die Gläubigerversammlungen für die Anleihe-Anleger und die Inhaber der 8%-Genussscheine (ISIN DE000A141BE2 / WKN A141BE) statt. Für die Anleger ist die Gläubigerversammlung ein wichtiger Termin, um ihr Stimmrecht und damit auch ihre Interessen zu wahren, denn die Beschlüsse der Gläubigerversammlung sind für alle Anleger bindend. Anleger haben auch die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten bei der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen.
Zur Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Für die Zeichner der Genussrechte und Genussscheine gibt es im Insolvenzverfahren keine große Hoffnung. Denn ihre Forderungen werden nachrangig nach den Ansprüchen aller anderen Gläubiger behandelt. Die Anleihe-Anleger können im Insolvenzverfahren immerhin auf eine Insolvenzquote hoffen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass diese allzu hoch ausfallen wird. Finanzielle Verluste sind auch für die Anleihe-Gläubiger zu befürchten. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, sollten die Anleger daher nicht nur auf das Insolvenzverfahren setzen, sondern auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu gehört insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Forderungen können sich u.a. gegen die Prospektverantwortlichen und Unternehmensverantwortlichen richten. In den Emissionsprospekten hätte ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage gezeichnet werden müssen. Unvollständige, falsche oder auch nur irreführende Angaben können beim Anleger zu einem verzerrten Bild führen, so dass er sich letztlich unter falschen Voraussetzungen für eine Beteiligung entscheidet. Dann können Ansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
Ansprüche können sich aber auch gegen die Vermittler bzw. Berater richten. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, so dass Schadensersatzansprüche entstanden sein können.
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