Abgasskandal: VW muss tief in die Tasche greifen
01.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html
Der Skandal um manipulierte Abgaswerte könnte VW alleine in den USA bis zu 15 Milliarden US-Dollar kosten. Auf einen entsprechenden Vergleich sollen sich Volkswagen und US-Behörden geeinigt haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Abgasskandal hat sich VW (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html)mit US-Klägern offenbar auf einen Vergleich geeinigt. Demnach könnten auf Volkswagen Zahlungen in Höhe von fast 15 Milliarden Dollar zukommen. Das zuständige US-Gericht muss noch seinen Segen zu dem Vergleich geben. Wie hoch die Summe im Endeffekt ausfällt, hängt von verschiedenen Details ab, beispielsweise wie viele Autos VW zurückkaufen muss und ob die US-Behörden eine Reparatur genehmigen. Die Summe kann also auch niedriger ausfallen.
Allerdings sind in dem Vergleich nur zivilrechtliche Forderungen und Bußgelder an die US-Umweltbehörden enthalten. Es könnten in den USA auch noch strafrechtliche Forderungen auf VW zukommen.
Volkswagen hat für die Folgen des Dieselskandals Rückstellungen in Höhe von rund 16 Milliarden Euro gebildet. Ein großer Teil davon wird nun für den Vergleich in den USA verbraucht. Auf den Konzern können aber noch weitere Forderungen zukommen. Weltweit sind rund 11 Millionen Fahrzeuge von den manipulierten Abgaswerten betroffen. Am Ende kann es für VW noch deutlich teurer werden. Unter diesen Voraussetzungen ist nur schwer vorstellbar, dass sich die VW-Aktie von ihren Kursverlusten seit Bekanntwerden des Abgasskandals schnell wieder erholen kann. Den Schaden haben die Aktionäre.
Diese haben aber die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen der Anfangsverdachts der Marktmanipulation. Heißt: Es besteht der Verdacht, dass die Konzernspitze schon länger von den Abgasmanipulationen wusste. Allerdings informierte VW die Öffentlichkeit erst am 22. September 2015. Vier Tage nachdem die US-Umweltbehörden den Skandal bereits publik gemacht hatten. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Informationen, die den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen können, umgehend veröffentlicht werden. Gegen diese Verpflichtung hat VW offenbar verstoßen und dürfte sich damit gegenüber den Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können sich VW-Aktionäre an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet entsprechende Schadensersatzklagen bereits vor.
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