KTG Agrar SE stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung
08.07.2016 / ID: 233063
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Die Pleite der KTG Agrar SE bahnte sich in den letzten Wochen an. Jetzt ist sie amtlich. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde am 5. Juli der Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenregie gestellt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Ad-hoc-Mitteilung der KTG Agrar SE zu Folge, hat das zuständige Amtsgericht Hamburg den Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angenommen. Für die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)Biowertpapier II und Biowertpapier III bedeutet dies zunächst, dass sie keine Zinszahlungen erwarten können. Die Zinsen für das Biowertpapier II wären bereits am 6. Juni spätestens aber am 6. Juli fällig gewesen. Das Agrarunternehmen aus Hamburg bekam die ca. 18 Millionen Euro für die Zinsen offenbar nicht zusammen und meldete Insolvenz an.
Für die Anleihe-Anleger ist das ein harter Schlag. Nun geht es nicht mehr "nur" um ausstehende Zinszahlungen. Ihr gesamtes investiertes Geld kann verloren sein. Insgesamt haben die beiden Anleihen ein Emissionsvolumen von rund 342 Millionen Euro. Der Kurs der Anleihen und auch der Aktien ist abgestürzt.
Die KTG Agrar SE will das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchziehen. Ein vorläufiger Sachwalter wurde bereits bestellt. Eigenverwaltung bedeutet aber auch, dass das bisherige Management in Amt bleibt und die Karre wieder aus den Dreck ziehen will. Viel Vertrauen in die Verantwortlichen dürften die Anleger nach dem Hin und Her in den letzten Wochen aber nicht mehr haben. Das Unternehmen strebe nun einen Restrukturierungsprozess an, heißt es in der Mitteilung. Derartige Sanierungsmaßnahmen sind in aller Regel auch mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden, die häufig auf einen Teil der Zinsen verzichten und / oder längere Laufzeiten der Anleihe akzeptieren sollen.
Auch ein reguläres Insolvenzverfahren ist weiter möglich, wenn die Restrukturierungsmaßnahmen scheitern sollten. Dann müssten die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Auch im Insolvenzverfahren drohen hohe Verluste. So weit ist es aber noch nicht.
In der aktuellen Situation können die Anleger ihre rechtlichen Optionen von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen. In Betracht kommt auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
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