Drei deutsche Autobauer im Visier des Kartellamts
08.07.2016 / ID: 233065
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Mehrere deutsche Autobauer sind in das Visier des Bundeskartellamts geraten. Es besteht der Verdacht illegaler Preisabsprachen beim Einkauf von Stahl.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie u.a. das Handelsblatt am 6. Juli berichtet, soll es bei drei großen deutschen Autobauern und drei Zulieferbetrieben bereits Ende Juni zu einer Razzia gekommen sein. Rund 50 Beamte durchsuchten demnach die Räume der betroffenen Unternehmen. Es besteht der Verdacht, dass sie gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html)und Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Die Kartellwächter ermitteln, ob es beim Einkauf von Stahl illegale Preisabsprachen gegeben hat.
Demnach könnten die Konzerne in den Jahren 2007 und 2008 ein Einkaufskartell gebildet und die Preise beim Einkauf von Stahl gedrückt haben. Zunächst waren die Ermittler einem ganz anderen Verdacht nachgegangen und hatten gegen drei Stahlunternehmen wegen vermeintlicher Preisabsprachen ermittelt. Die Untersuchungen liegen allerdings ins Leere und wurden eingestellt. Allerdings sind die Kartellwächter dabei wohl auf das vermeintliche Einkaufskartell gestoßen. Auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht aber bestätigen, müssen die betroffenen Unternehmen mit hohen Strafen rechnen. Nach dem EU-Wettbewerbsrecht sind Absprachen unter Anbietern und Dienstleistern verboten. Gleiches gilt für Absprachen unter den Abnehmern. Neben Bußgeldern könnten auch noch Schadensersatzforderungen geschädigter Unternehmen folgen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Automobilbranche ins Visier der Kartellwächter gerät. Die EU-Kommission ermittelt schon seit mehreren Jahren gegen diverse Lkw-Bauer wegen Verstößen gegen das Kartellrecht. Auch hier soll es illegale Absprachen bei Preisen und Lieferzeiten gegeben haben. Hier stehen die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss und auf die betroffenen Lkw-Hersteller könnten Bußgelder in Milliarden-Höhe zukommen.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht können streng geahndet werden. Neben den möglichen Bußgeldern durch die Behörden können die zivilrechtlichen Forderungen enorm sein. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzklagen können die Folge sein.
Zur Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen sowie in weiteren Fragen des Kartell- und Wettbewerbsrechts können sich Unternehmen an im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte wenden.
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