GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Rücktrittsmöglichkeiten bei Lebensversicherungen
12.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
Ob der Rücktritt von einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung möglich ist, hängt unter anderem von der Bewertung der Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung ab.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein entscheidender Faktor ob die Rückabwicklung der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html) auch Jahre nach Abschluss der Police noch möglich ist, ist die Widerrufsbelehrung. Ähnlich wie bei Darlehen, ist der Widerspruch in vielen Fällen dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Das gilt sowohl für Versicherungen, die nach dem Policenmodell als auch für Versicherungen, die nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurden. Auch die Kündigung der Lebens- bzw. Rentenversicherung und der Erhalt des Rückkaufswerts, steht dem späteren Widerspruch nicht entgegen, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2016 erneut bekräftigt hat (Az.: IV ZR 229/14).
Bei Lebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, ist die Klausel, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, unwirksam, da diese Klausel nach einer Entscheidung des BGH gegen europäisches Recht verstößt. Daher besteht das Widerspruchsrecht fort, wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Widerspruchsmöglichleiten erfolgt ist und / oder der Versicherungsnehmer die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat. Nach einer weiteren BGH-Entscheidung gilt dies auch für Policen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer die nötigen Versicherungsunterlagen und Verbraucherinformationen, bevor er die Police abschließt. Auch hier ist der Widerspruch möglich, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Der Widerspruch einer Lebens- oder Rentenversicherung ist für den Versicherungsnehmer deutlich lukrativer als die vorzeitige Kündigung, da sie nicht nur den in der Regel zumeist enttäuschenden Rückkaufswert erhalten, sondern die geleisteten Prämien fast komplett zurückerstattet werden. Für den gewährten Versicherungsschutz darf das Versicherungsunternehmen einen gewissen Beitrag einbehalten.
Verbraucher, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.02.2025 | Brain-s-Park UG
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
Robonetiker Peter Stellbrink erhält Speaker Award in Gold
03.02.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Menschenlesen in der Politik
Menschenlesen in der Politik
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern