Reform der Erbschaftssteuer: Bundesrat blockiert Gesetzentwurf
12.07.2016 / ID: 233327
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html
Die Reform der Erbschafssteuer ist immer noch nicht unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat am 8. Juli den Gesetzesentwurf blockiert. Vor dem Herbst ist nun keine Entscheidung mehr zu erwarten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bis Ende Juni hatte das Bundesverfassungsgericht eine Reform der Erbschaftssteuer gefordert, da sie in Teilen verfassungswidrig sei und Firmenerben zu stark bevorzuge. Daraus wird nun nichts. Der Bundestag hatte einem entsprechenden Gesetzesentwurf zwar schon grünes Licht gegeben, doch die Ländervertretung bremste die Reform am 8. Juli vorerst aus und verwies die Reform an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Damit dürfte die Reform der Erbschaftssteuer auf den Herbst vertagt sein. Die Vertreter der Länder hielten die Verschonung der Firmenerben in dem Gesetzesentwurf für zu großzügig und in Teilen nach wie vor für verfassungswidrig.
Für etliche Familienunternehmen steht in Deutschland in den nächsten Jahren die Unternehmensnachfolge (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html)an. Sie hängen nach wie vor in der Luft, da immer noch nicht klar ist, wie Firmenerben demnächst besteuert werden. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Unternehmenserben von der Erbschaftssteuer befreit werden können, wenn sie die Firma und die Arbeitsplätze für mindestens sieben Jahre erhalten. Die Hürden, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, sollten allerdings deutlich höher sein.
So sollten nur noch Kleinbetriebe bis maximal fünf Mitarbeiter weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, ohne den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen zu müssen. Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten, sollten von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn sie über die Lohnsumme den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen und das Betriebsvermögen 26 Millionen Euro je Erbfall nicht übersteigt. Bei höherem Vermögen sollte es die Möglichkeit einer Bedarfsprüfung oder eines Abschlagsmodells geben. Ab einem Erbe von 90 Millionen Euro war keine Verschonung von der Erbschaftssteuer vorgesehen.
Nachdem der Bundesrat nun den Vermittlungsausschuss angerufen hat, müssen Firmenerben davon ausgehen, dass die Reform für sie ungünstiger ausfallen wird. Um eine optimale Lösung beim Unternehmensübergang zu finden, können sich Firmenerben an im Erbrecht und Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
17.12.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
DerStandard erhob Österreichs Top-Anwaltskanzleien 2026
DerStandard erhob Österreichs Top-Anwaltskanzleien 2026

