Reform der Erbschaftssteuer: Bundesrat blockiert Gesetzentwurf
12.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die Reform der Erbschafssteuer ist immer noch nicht unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat am 8. Juli den Gesetzesentwurf blockiert. Vor dem Herbst ist nun keine Entscheidung mehr zu erwarten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bis Ende Juni hatte das Bundesverfassungsgericht eine Reform der Erbschaftssteuer gefordert, da sie in Teilen verfassungswidrig sei und Firmenerben zu stark bevorzuge. Daraus wird nun nichts. Der Bundestag hatte einem entsprechenden Gesetzesentwurf zwar schon grünes Licht gegeben, doch die Ländervertretung bremste die Reform am 8. Juli vorerst aus und verwies die Reform an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Damit dürfte die Reform der Erbschaftssteuer auf den Herbst vertagt sein. Die Vertreter der Länder hielten die Verschonung der Firmenerben in dem Gesetzesentwurf für zu großzügig und in Teilen nach wie vor für verfassungswidrig.
Für etliche Familienunternehmen steht in Deutschland in den nächsten Jahren die Unternehmensnachfolge (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html)an. Sie hängen nach wie vor in der Luft, da immer noch nicht klar ist, wie Firmenerben demnächst besteuert werden. Der Gesetzentwurf sah vor, dass Unternehmenserben von der Erbschaftssteuer befreit werden können, wenn sie die Firma und die Arbeitsplätze für mindestens sieben Jahre erhalten. Die Hürden, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen, sollten allerdings deutlich höher sein.
So sollten nur noch Kleinbetriebe bis maximal fünf Mitarbeiter weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, ohne den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen zu müssen. Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten, sollten von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn sie über die Lohnsumme den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen und das Betriebsvermögen 26 Millionen Euro je Erbfall nicht übersteigt. Bei höherem Vermögen sollte es die Möglichkeit einer Bedarfsprüfung oder eines Abschlagsmodells geben. Ab einem Erbe von 90 Millionen Euro war keine Verschonung von der Erbschaftssteuer vorgesehen.
Nachdem der Bundesrat nun den Vermittlungsausschuss angerufen hat, müssen Firmenerben davon ausgehen, dass die Reform für sie ungünstiger ausfallen wird. Um eine optimale Lösung beim Unternehmensübergang zu finden, können sich Firmenerben an im Erbrecht und Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden.
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