Fachanwalt für Arbeitsrecht informiert über Arbeitnehmerrechte bei Kündigung
18.07.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bär (http://www.ra-baer.de/) mit Sitz in Darmstadt vertritt exklusiv Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte sowie Personalräte. Eines seiner Spezialgebiete liegt im Führen von Kündigungsschutzverfahren. Bei erfolgter Kündigung rät er zu schnellem Handeln, um alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen zu können.
Arbeitnehmerrechte bei Kündigung: nach der Kündigung ist Eile geboten
Erhält ein Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung, so muss er spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Plant ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so sollte dies schnell eingeleitet werden. Häufig wurden bereits in der Vergangenheit Kündigungen aufgrund von Formfehlern für unwirksam erklärt, wie Markus Bär weiß. Beispielsweise werden Kündigungen oft von Personen unterzeichnet, die dazu nicht berechtigt sind. Eine Vollmachtsrüge kann in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen.
Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?
Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn er einen Grund hat. Der Arbeitgeber kann nur kündigen, wenn er sich auf verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe berufen kann, die zudem bewiesen sein müssen. Bei Erhalt einer Kündigung sollte unverzüglich ein Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbart werden. So kann schnell Klarheit darüber erlangt werden, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eröffnet oder dazu genutzt werden kann, eine Abfindung zu realisieren. Erhebt der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage, so ist davon auszugehen, dass weder die Weiterbeschäftigung noch eine Abfindung realisiert werden können. Deshalb ist es ratsam, unverzüglich professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, um sich zu dem individuellen Anliegen professionell beraten zu lassen.
Nähere Informationen zu den Arbeitsbereichen von Rechtsanwalt Markus Bär erhalten Interessenten auf der Website des Fachanwalts für Arbeitsrecht.
http://www.ra-baer.de/
Rechtsanwalt Markus Bär
Schleiermacherstraße 10 64283 Darmstadt
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