Pressemitteilung von Michael Rainer

Euro Grundinvest Gesellschafterversammlungen - Möglichkeiten der Anleger


Politik, Recht & Gesellschaft

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Anleger der Euro Grundinvest Fonds (EGI) sind am 21. Juli zur Gesellschafterversammlung eingeladen. Es geht um die Zukunft der Fondsgesellschaften und damit auch um das Geld der Anleger.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den Euro Grundinvest Fonds sind nicht neu. Wiederholt wurden die Anleger bereits aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, da diese nicht von wirtschaftlichen Gewinnen gedeckt gewesen seien. Diese Forderung ist rechtlich umstritten. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21. Juli soll nun ein Sanierungskonzept präsentiert werden.

Bei der nun einberufenen Informationsveranstaltung mit anschließenden Gesellschafterversammlungen für die Fondsgesellschaften Euro Grundinvest 15, Euro Grundinvest 17, Euro Grundinvest 18 und Euro Grundinvest 20 sollten die Anleger aufpassen, dass sie sich nicht selbst in ihren rechtlichen Möglichkeiten einschränken und für Vorschläge stimmen, die sich nachteilig auswirken können. Denn nach wie vor dürften gute Aussichten bestehen, dass Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Zur Überprüfung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden.

Das Emissionshaus Euro Grundinvest gehörte vormals zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg, der auch gleichzeitig Chef der Emissionshäuser New Capital Invest und Selfmade Capital war und ebenso auch die Vermittlungsplattform dima24 betrieben hat. In den Emissionsprospekten der EGI-Fonds hätten diese wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen auch deutlich und verständlich herausgestellt werden müssen. Auch die weiteren Angaben in den Prospekten müssen vollständig, wahrheitsgemäß und fehlerfrei sein, damit sich die Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen können. Erste Gerichte haben bereits gravierende Prospektfehler erkannt, die Schadensersatzansprüche der Anleger begründen können.

Neben Forderungen gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen können auch Ansprüche gegen die Vermittler und Berater in Betracht kommen. Auch in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Risiken der Kapitalanalage umfassend dargestellt werden müssen. Auch über die personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen in dem Firmenkonstrukt hätten die Anleger informiert werden müssen.

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