Pressemitteilung von Sybille Wolf-Mohr

BGH erleichtert Erbnachweisführung - Erbnachweis auch durch eröffnetes eigenhändiges Testament möglich


Politik, Recht & Gesellschaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 05.04.2016 (XI ZR 440/15) eine für Erben bedeutsame richtungsweisende Entscheidung getroffen. Danach hat der Erbe das Recht, sein Erbrecht außer durch einen Erbschein oder durch ein notarielles Testament auch durch ein handschriftliches, durch das Amtsgericht eröffnetes Testament nachzuweisen.

Im entschiedenen Fall hat die Bank trotz Vorlage eines eigenhändigen Testaments, das die Erbfolge klar regelt, die Umschreibung der Konten auf den Erben ohne Erbschein verweigert. Der BGH stellt klar, dass abgesehen von Sonderregelungen, etwa bei der Grundbuchumschreibung, bei der kraft Gesetzes zwingend ein Erbschein oder ein notarielles Testament benötigt wird, der Erbe sein Erbrecht auch durch das eigenhändige Testament oder im Falle der gesetzlichen Erbfolge durch Urkunden, aus denen sich die Erbfolge ergibt, nachweisen kann.

Bei den Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge ist auf die berechtigten Interessen der Erben an einer möglichst raschen und kostengünstigen Abwicklung des Nachlasses Rücksicht zu nehmen. In Fällen, in denen das Erbrecht unproblematisch, etwa durch ein handschriftliches Testament oder anderweitige Urkunden nachgewiesen werden kann, können die Erben nicht darauf verwiesen werden, das unnütze Kosten verursachende und zu einer Verzögerung der Nachlassregulierung führende Erbscheinsverfahren anzustrengen. Insoweit verneint der BGH in seinem Urteil ein schutzwürdiges Interesse der Bank, einen Erbschein zu fordern.

In Fällen, bei denen die testamentarischen Regelungen unklar sind oder auch die berechtigten Erben nicht feststehen, bleibt es natürlich dabei, dass die Erbfolge regelmäßig durch Erbschein belegt werden muss. Auf genau diese komplizierteren Fälle sind die Mitgliedsunternehmen des VDEE spezialisiert. Im Rahmen der Erbenermittlung gilt der Erbschein weiterhin als Nachweis für das Erbrecht der Erben.
VDEE Erbenermittler Erbenermittlung Erbensuche Nachlasspflegschaft Nachlasspfleger

http://www.vdee-ev.de
Verband Deutscher Erbenermittler e.V.
Templiner Straße 10 10119 Berlin

Pressekontakt
http://www.basseundlechner.de/
Basse & Lechner GmbH
Mallnitzer Straße 24 80687 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Sybille Wolf-Mohr
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.01.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
LAG München - Initiativrecht des Betriebsrates beim "Wie" der Arbeitszeiterfassung?
24.01.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten warnen: E-Patientenakte offen für Polizeibehörden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 421.359
PM aufgerufen: 71.452.563