Pressemitteilung von Michael Rainer

Hanseatisches Fußball Kontor: Insolvenzverfahren eröffnet


16.08.2016 / ID: 236472
Politik, Recht & Gesellschaft

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Das Amtsgericht Schwerin hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit am 9. August eröffnet (Az.: 580 IN 377/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gläubiger hatten bereits im Juni einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH gestellt. Nachdem das Insolvenzverfahren nun regulär eröffnet ist, können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 20. September schriftlich anmelden.

Anleger konnten sich über Fonds, Nachrangdarlehen, Genussrechte und eine Anleihe an der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH beteiligen. Das Geschäftsmodell sah vor, talentierte aber noch unbekannte Fußballspieler zu verpflichten und bei deren Weiterverkauf von den Transfererlösen zu profitieren. Später bot die Gesellschaft auch Beteiligungen an Vereinen an. Doch die Hoffnung am Millionengeschäft Fußball zu partizipieren, ging nicht auf. Zunächst gerieten die Auszahlungen an die Anleger ins Stocken, nun ist die Insolvenz der Gesellschaft eingetreten. Für die Anleger kann das hohe finanzielle Verluste bedeuten. Besonders die Zeichner der Nachrangdarlehen und Genussrechte drohen im Insolvenzverfahren leer auszugehen, da ihre Forderungen voraussichtlich nachrangig behandelt werden, d.h. zunächst werden die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient. Diese sind wiederum von einer möglichst hohen Insolvenzquote abhängig. Wie hoch bzw. niedrig diese ausfallen wird, kann noch nicht gesagt werden. Zunächst muss festgestellt werden, wieviel Insolvenzmasse zur Verfügung steht.

Für die Anleger besteht aber nicht nur im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen. Sie können von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)kompetenten Rechtsanwalt auch ihre zivilrechtlichen Optionen prüfen lassen. Dazu zählt u.a. auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Die Beteiligung an Transferrechten junger Fußballer mag verlockend sein, dürfte aber in erster Linie spekulativ sein. Niemand kann definitiv vorhersagen wie sich Talente entwickeln, ob sie sich in diesem Geschäft durchsetzen werden und ob überhaupt Transfererlöse erzielt werden können. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität dieses Geschäftsmodells überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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