Ciper & Coll., die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht erhöhen weiter ihre Erfolgsstatistik!!!
28.08.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Dresden - vom 24. Mai 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Zervix-Karzinom trotz regelmäßiger Krebsvorsorgeuntersuchungen, OLG Dresden, Az.: 4 U 1759/15
Chronologie:
Die Klägerin macht gegen die Beklagte, eine niedergelassene Fachärztin für Gynäkologie Ansprüche wegen vorgeworfener Behandlungsfehler geltend. Sie befand sich bei ihr in regelmäßigen Abständen zwecks Krebsvorsorge in Behandlung. Dennoch konnte sich ein Zervix-Karzinom entwickeln.
Verfahren:
Zunächst war das Landgericht Dresden mit dem Vorfall befasst und hat die Klage mit Urteil vom 23.10.2015 als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. In der Sitzung des Gerichtes vom 10.05.2016 schlug die Vorsitzende Richterin nach Würdigung der Gesamtumstände einen Abfindungsvergleich im vierstelligen Eurobereich vor, der noch widerrufen werden kann.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Insbesondere in denjenigen Fällen, in denen gutachterliche Ausführungen nicht ganz eindeutig sind, bietet sich für Parteien in einem Arzthaftungsprozess eine vergleichsweise Einigung an. Dieses trifft auch auf den vorliegenden Fall zu, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:
1. Kompetenz
Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.
2. Qualifizierung
Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.
3. Fachanwaltschaft
Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.
4. Teamarbeit
Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.
5. Ortsnähe
Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z.B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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