Pressemitteilung von Michael Rainer

KTG Agrar SE: Zwei weitere Töchter melden Insolvenz an


Politik, Recht & Gesellschaft

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Weitere Hiobsbotschaften für die Anleger der KTG Agrar SE: Zwei weitere Tochtergesellschaften des Agrarkonzerns haben am 30. August Insolvenzantrag gestellt, teilt das Unternehmen mit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Angaben der KTG Agrar SE haben die beiden Tochtergesellschaften Delta Agrar Handels GmbH und Delta Agrar GmbH am 30. August beim Amtsgericht Neuruppin Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, da Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Der Mutterkonzern KTG Agrar SE hat nach eigenen Angaben gegen die beiden Gesellschaften Forderungen von insgesamt knapp 48 Millionen Euro.

Die Delta Agrar GmbH war bis 2015 im Bereich Transport und Logistik für die KTG-Gruppe tätig. Die Delta Agrar Handels GmbH war für alle Gesellschaften des Geschäftsbereichs Agrar der KTG-Gruppe für den Einkauf von Saatgut, Düngemitteln und sonstigen Betriebsmitteln zuständig. Diese Aufgaben sollen nun zentral übernommen werden, teilt die KTG Agrar SE mit.

Nach der Insolvenz des Mutterkonzerns ist nun innerhalb weniger Wochen die dritte Tochter der KTG Agrar zahlungsunfähig. Insgesamt hat die Muttergesellschaft gegen diese drei Töchter Forderungen von knapp 50 Millionen Euro. Das Geld ist voraussichtlich zu großen Teilen verloren. Für die Anleger der beiden KTG- Mittelstandsanleihen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)Biowertpapier II und Biowertpapier III ist dies der nächste Schlag. Ihre Forderungen belaufen sich auf insgesamt 342 Millionen Euro - Zinsen nicht mitgerechnet.

Geplant ist, die KTG Agrar SE in Eigenverwaltung zu sanieren. Wie die Restrukturierungspläne aussehen, ist noch nicht bekannt. Es dürfte aber so gut wie sicher sein, dass die Anleger ihren Teil dazu beitragen sollen. Denkbar wären z.B. längere Laufzeiten der Anleihen oder zumindest ein teilweiser Zinsverzicht. Die Anleger werden sich unterm Strich auf Verluste einstellen müssen. Allerdings können sie auch ihre rechtlichen Möglichleiten überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz aus einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern erwachsen sind. Dies kann unabhängig vom Insolvenzverfahren geschehen, das vermutlich in Kürze regulär eröffnet wird.

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