Pressemitteilung von Bettina Risse

Sachbeschädigung bleibt polizeilich meist ungesühnt


Politik, Recht & Gesellschaft

Gerichtsfeste Beweise für Sachbeschädigungen

Auch wenn Sachbeschädigungen nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtkriminalität in Deutschland ausmachen (9,1 % im Jahr 2015), so verursachen sie doch sowohl bei Privatleuten als auch bei Firmen und öffentlichen Einrichtungen immer wieder hohe Schadensummen. Meist entkommen die Täter unerkannt und hinterlassen Beschädigungen, die in den seltensten Fällen von Versicherungen übernommen werden und somit die Opfer dieser Beschädigungen zweifach treffen: Nicht nur haben sie mit dem Schock über beispielsweise ein zerstörtes Auto oder eine mit Graffiti beschmierte Hauswand zu kämpfen, sondern sie müssen auch noch selbst Sorge und die Kosten tragen für die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs beziehungsweise für die Reinigung des Gebäudes.

Seit 1987 schwankt die bundesdeutsche polizeiliche Aufklärungsquote bei Sachbeschädigungen zwischen 22,1 % (1992) und 27,5 % (2001). Oder anders ausgedrückt: In etwa drei Viertel der Fälle werden die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen. Immer mehr Firmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen entscheiden sich daher für einen Einsatz unserer Detektei in Berlin (030 2016 9221-0), um den Tätern auf die Spur zu kommen und mit Hilfe unserer gerichtsfesten Beweise vor Gericht Schadenersatz erstreiten zu können.

Fortsetzung

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