Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper u Coll, die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs:
04.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Ingolstadt
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Übersehenes Einsacken eines Wirbelkörperersatzes (Cage) stellt groben Behandlungsfehler dar, LG Ingolstadt, Az.: 33 O 1193/11
Chronologie:
Der Kläger litt nach einem Motorradunfall unter einer BWK-12-Fraktur mit inkompletter Querschnittslähmung und Blasenentleerungsstörungen. Aufgrund dessen befand er sich bei der Beklagten zur stationären Behandlung und wurde in 2010 operiert. Bereits einige Monate später traten bei ihm verstärkt Schmerzen im Rückenbereich auf. Bildgebende Befunde ergaben, dass ein Einsacken des Cages grob fehlerhaft verkannt worden war.
Verfahren:
Der vom Landgericht Ingolstadt involvierte Sachverständige bestätigte, dass das Nichterkennen dieses Einsackens einen groben Behandlungsfehler darstellte. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich nahegelegt. Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn in einem Arzthaftungsprozess gutachterlich ein grober Behandlungsfehler konstatiert wird, führt das in der Regel dazu, dass der geschädigte Patient das Verfahren gewinnt. Dann stellt sich nur noch die Frage nach der Höhe der Schadenpositionen. Diesbezüglich schlagen Gerichte gerne eine gütliche Einigung vor, um eine weitere eventuell umfangreiche Beweisaufnahme zu vermeiden, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
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