BGH: Direktor einer Limited haftet ähnlich wie GmbH-Geschäftsführer
08.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html)
So wie der GmbH-Geschäftsführer kann auch der Direktor einer Limited haften, wenn nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft noch Zahlungen geleistet werden. Das hat der BGH entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch der Direktor einer private company limited by shares (Limited), über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kann haftbar gemacht werden, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen veranlasst hat. Das hat der u.a. für das Gesellschaftsrecht (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html)zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 15. März 2016 entschieden (Az.: II ZR 119/14).
Nach dem GmbHG haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Zahlungen, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet hat. Ausnahme sind Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Diese Gesetzgebung lasse sich auch adäquat auf den Direktor einer Limited anwenden, so der BGH.
In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Insolvenzverwalter einer Limited Schadensersatz von deren Direktor. Die Gesellschaft war als Limited im für England und Wales zuständigen Handelsregister in Cardiff eingetragen. Gleichzeitig hatte sie eine Zweigniederlassung in Deutschland, wo sie ebenfalls ins Handelsregister eingetragen und auch hauptsächlich tätig war. Spätestens im November 2006 war die Gesellschaft zahlungsunfähig. Der beklagte Direktor habe zwischen Dezember 2006 und Februar 2007 aber noch Zahlungen in Höhe von ca. 110.000 Euro veranlasst. Dieses Geld wollte der Insolvenzverwalter nun zurückholen.
Der Senat befragte zunächst den EuGH, ob die Anwendung einer deutschen Vorschrift auf eine ausländische Gesellschaft zulässig ist. Dies bejahte der Gerichtshof. Daher gab der BGH der Klage statt. Die entsprechende Norm zur Geschäftsführer-Haftung sei auch auf eine Limited, über deren Vermögen in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, anwendbar und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Niederlassungsfreiheit. Da der Direktor der Limited die Zahlungen noch veranlasst hatte, obwohl schon Insolvenzreife vorlag, habe er sich schadensersatzpflichtig gemacht, so der BGH.
Im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte können in Streitfragen und auch präventiv beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit