Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI MS JPO Tucana: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
Das Amtsgericht Lüneburg hat am 5. September das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs HCI MS JPO Tucana eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Containerschiff MS JPO Tucana wurde erst 2010 gebaut und dann in den HCI Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html) eingebracht. Offenbar ist es nicht gelungen, den Fonds in einem immer noch schwierigen Marktumfeld für die Containerschifffahrt zu halten. Das AG Lüneburg hat jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS JPO Tucana Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Für die Anleger kann die Insolvenz hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust der Einlage bedeuten.

Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Die Containerschifffahrt bekam die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 heftig zu spüren. Denn als in den Jahren zuvor das Geschäft noch boomte, wurden Überkapazitäten aufgebaut, was sich in Zeiten sinkender Nachfrage rächte. Die erforderlichen Charterraten konnten vielfach nicht mehr erzielt werden, so dass auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten. Am Ende stand häufig die Insolvenz und die Anleger haben dabei viel Geld verloren.

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann aber auch den Weg für Ansprüche auf Schadensersatz ebnen. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlage beworben. Allerdings sind die Berater zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Das bedeutet u.a., dass sie auch über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufklären müssen. Für die Anleger wiegt dabei das Totalverlust-Risiko besonders schwer. Außerdem müssen die Geldanlagen zum Profil des Anlegers passen, d.h. sicherheitsorientieren Anleger dürfen keine spekulativen Anlagen empfohlen werden. Genau das sind Schiffsfonds aber in der Regel.

Darüber hinaus hätten die Banken auch über ihre teilweise hohen Provisionen aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

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