Straffrei trotz Steuerhinterziehung - Selbstanzeige alternativlos
14.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann den Weg in die Straffreiheit ebnen. Das kann aber nur gelingen, wenn sie die hohen Anforderungen des Gesetzgebers vollständig erfüllt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, hat nur eine Möglichkeit, einer drohenden Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen: Die strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)ist der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Wer weiter darauf hofft, dass die Finanzbehörden dem Schwarzgeld nicht auf die Spur kommen, treibt ein sehr riskantes Spiel. Denn die internationale Zusammenarbeit der Steuerbehörden wächst kontinuierlich und die Steuerfahnder erhalten immer effektivere Instrumente an die Hand, um Steuerhinterziehung aufzudecken.
Ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein haben eine Kehrtwendung vollzogen und ihr Bankgeheimnis ist quasi schon Geschichte. Im kommenden Jahr beginnt darüber hinaus der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich bereits mehr als 100 Staaten beteiligen werden. Spätestens dann können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Ist die Steuerhinterziehung erst aufgeflogen, ist es für die strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. Denn diese kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde, und wenn sie vollständig und fehlerfrei ist.
Ohne kompetente Unterstützung sind diese Anforderungen von einem Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden. Fehler sind auf diese Weise schon fast vorprogrammiert und führen dazu, dass die Selbstanzeige mussglückt.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater rechtzeitig eingeschaltet werden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls genau erfassen und bewerten. So ist es möglich, eine individuell maßgeschneiderte Selbstanzeige mit allen notwendigen Unterlagen und Angaben zu verfassen, so dass am Ende die Straffreiheit steht.
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