Vega Reederei: MS Vega Stockholm offenbar verkauft
26.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
Seit Anfang 2007 konnten sich Anleger an dem von der Vega Reederei aufgelegten Schiffsfonds MS Vega Stockholm beteiligen. Nun wurde das Containerschiff offenbar verkauft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das "fondstelegramm" meldet, wurde das Containerschiff MS Vega Stockholm nun verkauft. Zuvor war demnach ein Restrukturierungskonzept gescheitert. Anleger konnten sich seit Anfang 2007 mit einer Mindesteinlage von 25.000 Euro an dem von der Vega Reederei aufgelegten Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html)beteiligen. Nachdem die Beteiligung bisher ohnehin nicht wunschgemäß verlief, müssen die Anleger unter dem Strich nun mit finanziellen Verlusten rechnen.
Um die Verluste abzuwenden, haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Bis zum Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 boomte die Handelsschifffahrt. Das änderte sich dann drastisch. Nun rächte es sich, dass Überkapazitäten aufgebaut worden waren. Denn die Nachfrage ging in Folge der globalen Wirtschaftskrise zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Dadurch geriet auch ein Schiffsfonds nach dem anderen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Oft genug stand am Ende der Insolvenzantrag.
Soweit ist es beim Schiffsfonds MS Vega Stockholm nicht gekommen. Dennoch müssen die Anleger Verluste befürchten. Es können aber auch Schadensersatzansprüche entstanden sein. Der Grund dafür kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen. Denn in den Beratungsgesprächen wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und rentable Geldanlagen dargestellt. Die Realität sah dann oft anders aus. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger aber auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Neben langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit der Anteile zählt dazu insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen oft gar nicht oder nur unzureichend erwähnt, sodass Schadensersatzansprüche entstanden sein können.
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