Widerruf bei Immobiliendarlehen ab 2010
27.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Der Widerrufsjoker bietet bei Immobiliendarlehen, die seit dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, immer noch die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen und von den niedrigen Zinsen zu profitieren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei Immobiliendarlehen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist das "ewige" Widerrufsrecht nach wie vor intakt. Vorausgesetzt die Bank oder Sparkasse hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, ist der Widerruf dieser Darlehensverträge auch heute noch möglich.
Der Widerruf bietet verschiedene Vorteile. Die Zinsen sind in den vergangenen Monaten auf ein historisches Tief gefallen. Darlehensverträge können heute zu wesentlich günstigeren Konditionen geschlossen werden als noch vor einigen Jahren. Durch einen erfolgreichen Widerruf wird der bestehende Darlehensvertrag rückabgewickelt und eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit, angesichts der niedrigen Zinsen günstig umzuschulden. Je nach Darlehenshöhe und Zinskonditionen können auf diese Weise nennenswerte Beträge gespart und die Zinslast spürbar gesenkt werden.
Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens wird beim Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Auch hier liegt eine hohe Ersparnis. Sollte ein Darlehen bereits unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig getilgt worden sein, können sich Verbraucher durch den erfolgreichen Widerruf diese Entschädigung von den Banken und Sparkassen zurückholen.
Die Kreditinstitute haben auch seit 2010 noch häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, so dass die ursprüngliche Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist. Für den Laien ist es allerdings schwierig zu erkennen, ob die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)erfahrene Rechtsanwälte können aber prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen.
Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, endete das "ewige" Widerrufsrecht durch eine Gesetzesänderung am 21. Juni 2016. Wurde der Widerruf noch fristgerecht erklärt, geht es nun darum, ihn auch gegen die Banken und Sparkassen durchzusetzen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Kreditinstitute den Widerruf ohne weiteres akzeptieren werden. Die Rechtslage ist allerdings in den meisten Fällen eindeutig, sodass die Banken kaum Argumente haben, die einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
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