HCI Shipping Select XXIII: Möglichkeiten der Anleger
30.09.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
Den Anlegern des HCI Shipping Select XXIII erging es wie vielen anderen Schiffsfonds-Anlegern auch: Ihre Erwartungen wurden enttäuscht. Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der HCI Schiffsfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html) HCI Shipping Select XXIII wurde im September 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Einschiffsgesellschaften der Containerschiffe MS Anna S und MS Ellen S, die in diesem Jahr verkauft wurde. Die Anleger konnten sich mit einer Mindesteinlage von 10.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden bei den Anlegern rund 21 Millionen Euro eingesammelt. Die Erwartungen auf ordentliche Renditen erfüllten sich jedoch nicht. Ob mit nur noch einem Schiff als Zielobjekt die Kehrtwende geschafft werden kann, ist unwahrscheinlich.
Anleger, die nicht mehr an eine Wende glauben, haben noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Allzu lange sollten die Anleger damit nicht mehr warten. Denn ab dem kommenden September setzt die zehnjährige Verjährungsfrist ein.
Wie so viele andere Schiffsfonds hatte auch der HCI Shipping Select XXIII mit den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 zu kämpfen. Bei sinkender Nachfrage und gleichzeitigen Überkapazitäten konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Bis heute hat die Container-Schifffahrt ihre Krise noch nicht überwunden.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds allerdings häufig als sichere und rentable Geldanlage dargestellt. Die Realität sah oft anders aus und Anleger haben bei den zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen viel Geld verloren. Allerdings hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend informiert werden müssen. Obwohl für die Anleger das Risiko des Totalverlusts besteht, blieb diese Aufklärung erfahrungsgemäß aber häufig aus oder fand nur unzureichend statt.
Auch die teilweise hohen Vermittlungsprovisionen wurden von den Banken oftmals verschwiegen. Nach Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden. Wurden die Risiken oder die Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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