Gebr. Sanders GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
17.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist zahlungsunfähig. Das zuständige Amtsgericht Bersenbrück gab dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung statt (Az.: 9 IN 62/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bettwarenhersteller Gebr. Sanders hatte bereits zuvor Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Dieses Verfahren steht Unternehmen zur Verfügung, die sich zwar in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden aber noch zahlungsfähig sind und Aussichten auf eine erfolgreiche Sanierung haben. Inzwischen ist aber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, sodass nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet wurde. Grund für die Zahlungsunfähigkeit sei, dass die Prolongation einer Kreditlinie nicht erklärt wurde. An dem angestrebten Sanierungskurs ändere dies nach Unternehmensangaben allerdings nichts. Das Insolvenzverfahren ändert ebenso wenig etwas daran, dass die ursprünglich am 22. Oktober fällige Zinszahlung für die Mittelstandsanleihe (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)ausfällt.
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG hatte im Oktober 2013 eine Anleihe mit einem Volumen bis zu 22 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 8,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind halbjährlich jeweils zum 22. April und 22. Oktober fällig.
Den Sanierungsprozess möchte das Unternehmen im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit Hilfe eines vorläufigen Sachwalters fortführen. In vergleichbaren Fällen waren Sanierungsbemühungen auch häufig mit Einschnitten für die Anleger verbunden. Dabei geht es nicht "nur" um eine ausgebliebene Zinszahlung, sondern häufig auch um Maßnahmen wie Senkung des Zinssatzes, Stundung der Zinsen oder Verlängerung der Laufzeit. Für die Anleger bedeutet dies auch oftmals, dass sie länger im Risiko stehen. Zudem ist nicht gesagt, dass eine nachhaltige Sanierung überhaupt gelingt. Beunruhigte Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann.
So kann die Anleihe möglicherweise vorzeitig gekündigt und die Rückzahlung des Nominalbetrages gefordert werden. Auch Ansprüche auf Schadensersatz können ggf. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden.
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