Euro Grundinvest: Vier EGI-Gründungsgesellschaften insolvent
18.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Die Euro Grundinvest Gruppe teilt mit, dass für vier EGI-Gründungs- bzw. Managementgesellschaften Insolvenzanträge gestellt wurden. Die Fondsgesellschaften sind nicht betroffen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Geschäftsführung der Euro Grundinvest Gruppe am 12. Oktober mitteilte, wurden für vier Gründungs- bzw. Managementgesellschaften der EGI-Fonds Insolvenzanträge gestellt. Dabei handelt es sich um folgende vier Gesellschaften:
-OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH
-OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH & Co. KG
-Euro Grundinvest Consulting GmbH
-Euro Grundinvest Management GmbH
Die Gesellschaften waren noch von Malte Hartwieg und seinem Geschäftsführer gegründet worden. Die Insolvenzanträge sind nach Darstellung der Euro Grundinvest Gruppe nötig gewesen, um die Anleger der diversen Fonds zu schützen. Für weitere Gesellschaften und insbesondere für die Fonds-KGs seien keine Insolvenzanträge gestellt worden, betont die EGI-Gruppe.
Für die Anleger stellt sich dennoch die Frage, ob nicht auch die Fondsgesellschaften von der Insolvenz bedroht sind. Schon bei der jüngsten Gläubigerversammlung wurde den Anlegern die schlechte wirtschaftliche Situation vor Augen geführt. Die von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Sanierungskonzepte fanden allerdings keine Zustimmung. Um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären und sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können sich die Anleger an im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierte Rechtsanwälte wenden.
Malte Hartwieg hat bei seinen Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest und deren Fonds einen Scherbenhaufen hinterlassen. Von Euro Grundinvest hat er sich zwar getrennt, die Situation stellt sich für die Anleger aber auch nicht erfreulicher da. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon längere Zeit gegen Hartwieg und konnte auch bereits diverse Vermögenswerte sicherstellen.
Anleger können nun prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dieses können sich sowohl gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen richten als auch gegen die Vermittler der Fondsbeteiligungen. So haben Gerichte schon Prospektfehler erkannt, die zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Ebenso können Forderungen aus fehlerhafter Anlageberatung entstanden sein, z.B. wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden.
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