Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung jetzt stellen
26.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Der Weg über die Grenze war nicht weit, um unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten zu deponieren. Vor der Entdeckung ist das Schwarzgeld nicht mehr geschützt. Es hilft nur noch die Selbstanzeige.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einer Steueroase musste nicht lange gesucht werden, wenn unversteuerte Einkünfte vor dem Fiskus versteckt werden sollten. Der Weg zu den Banken in der Schweiz, Österreich oder Liechtenstein war nicht weit. Doch die Banken spielen nicht mehr mit; das Bankgeheimnis ist quasi Geschichte und die Zeit der Steueroasen vorbei. Dies gilt umso mehr, wenn ab 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, an dem sich inzwischen mehr als 100 Staaten beteiligen wollen. Für Steuerhinterzieher wird es dann fast unmöglich, ihr Schwarzgeld auf Auslandskonten vor der Steuerfahndung zu verbergen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht die Strafverfolgung und eine mögliche Verurteilung.
Als Ausweg steht nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige offen. Diese muss aber gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde. Danach ist sie nicht mehr möglich. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Von daher wird es Zeit zu handeln. Dennoch sollte eine Selbstanzeige niemals ein "Schnellschuss" sein, sondern gründlich vorbereitet werden. Denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit führen.
Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an eine wirksame Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Wer dennoch versucht, sie auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, riskiert, dass sie fehlerhaft wird und deshalb misslingt. Denn die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden.
Daher ist es ratsam, sich kompetente Unterstützung zu sichern und sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese können jeden Einzelfall individuell würdigen und wissen, welchen Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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