Pressemitteilung von Bettina Selzer

Vorsorgetreffen für den Todesfall - worauf Eltern achten sollten


Politik, Recht & Gesellschaft

Frankfurt, 26. Oktober 2016 - Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern plötzlich sterben? So unvorstellbar dieser Schicksalsschlag ist: Wer seine Kinder im Todesfall gut versorgt wissen möchte, sollte in einem Testament oder Erbvertrag rechtzeitig einen Vormund und Testamentsvollstrecker benennen. In einem aktuellen "Verbrauchertipp" des Radiosenders Deutschlandfunk gibt Bettina Selzer, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt, wertvolle Hinweise zu diesem wichtigen Thema. Das Interview wird am Donnerstag, den 27. Oktober 2016 um 11.55 Uhr ausgestrahlt und ist anschließend auch auf der Website des Deutschlandfunks abrufbar.

Vorsorgen für die Kinder: Vormund benennen für den Ernstfall

"Die Frage, wer im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Vollweisen erhält, wird grundsätzlich vom zuständigen Familiengericht entschieden. Das Gericht wird sich in der Regel nach dem Wunsch der Eltern richten, sofern diese vorsorglich einen Vormund benannt haben", erläutert Bettina Selzer. Die Eltern sollten zudem die Gründe für ihre Entscheidung schriftlich festhalten und dem Vormund auch eine Vollmacht erteilen, um die elterliche Sorge bis zur tatsächlichen Vormundbestellung sicherzustellen.

Inwiefern Eltern einen Vormund benennen können, hängt unter anderem vom bestehenden Sorgerecht ab. Wurde dieses entzogen oder besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, so gibt es Einschränkungen. Zusätzlich zur Benennung eines Vormunds sollten Eltern zudem auch an die finanzielle Absicherung ihrer Kinder für den Todesfall denken und entsprechende Regelungen zum Erbe in einem Testament hinterlegen.

Das Interview wird am 27.10.2016 um 11.55 Uhr im Deutschlandfunk ausgestrahlt und anschließend im <a href="http://www.deutschlandfunk.de/dlf-audio-archiv.2386.de.html?drau:broadcast_id=165">Audio-Archiv im Internet</a> abrufbar sein.

Weitere Informationen sowie einen Informationstext der Notarkammer Frankfurt zum Thema finden Sie auch unter:

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