Pressemitteilung von Michael Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Franchiserecht


Politik, Recht & Gesellschaft

Franchising hat sich als Vertriebs- und Absatzsystem branchenübergreifend etabliert. Es bietet aber auch Fallstricke. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über Erfahrung im Franchiserecht.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich scheint das Prinzip Franchising eine "Win-win-Situation" für beide Vertragspartner zu sein. Der Franchisegeber gewinnt einen Partner, der seine Waren oder Dienstleistungen vertreibt, und der Franchisenehmer profitiert von einem etablierten Unternehmenskonzept oder Markenauftritt. Dennoch lauern im Franchiserecht und speziell im Franchisevertrag viele Fallstricke. Daher empfiehlt es sich, kompetente Rechtsanwälte mit Erfahrung im Franchiserecht hinzuzuziehen.

Die rechtliche Beratung ist sowohl für den Franchisegeber als auch für den Franchisenehmer von Bedeutung. Denn beim Franchising müssen viele unterschiedliche Rechtsgebiete beachtet werden. Gesetzliche Regelungen des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts, Handelsrechts oder Arbeitsrechts müssen berücksichtigt werden. Ebenso gibt es keine gesetzliche Vorgabe für den Franchisevertrag wie etwa beim Mietvertrag oder Kaufvertrag. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater verfügt über Erfahrung bei der Prüfung und Erstellung von Franchiseverträgen und liefert als breit aufgestellte Wirtschaftskanzlei die Beratung aus einer Hand. Neben den Rechten und Pflichten der Franchisepartner sollte im Franchisevertrag auch insbesondere Fragen wie Laufzeit, Gebietsschutz oder Absatzförderung geklärt werden.

Allgemein wird der Franchisegeber als der stärkere Partner mit einem Wissensvorsprung angesehen, dem der Franchisenehmer nicht auf Augenhöhe begegnet. Das bringt vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers mit sich. Auch wenn keine genaue gesetzliche Regelung zu den Aufklärungspflichten existiert, hat sich in der Rechtsprechung die Auffassung etabliert, dass der Franchisegeber den Franchisenehmer über das Franchisesystem aufklären muss. So darf er den Franchisenehmer auch nicht mit völlig unrealistischen wirtschaftlichen Kennzahlen, die auf keiner nachvollziehbaren Grundlage basieren, täuschen. Dies kann ggf. zu Schadensersatzansprüchen des Franchisenehmers führen.

Auch die Beendigung, Kündigung oder Fortsetzung des Franchisevertrags kann zu Streitigkeiten unter den Parteien führen. Um langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten vor Abschluss eines Franchisevertrags erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden.

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