VW Abgasskandal: Vergleich in den USA ist noch kein Schlussstrich
31.10.2016 / ID: 243778
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit dem Vergleich in den USA kann VW noch keinen Schlussstrich unter den Abgasskandal ziehen. Weitere Klagen drohen. Auch die VW-Aktionäre können weiterhin Schadensersatz geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon mehr als ein Jahr belastet der Abgasskandal um den Einsatz einer Schummelsoftware den VW-Konzern. Nun konnte in den USA immerhin ein Teilziel erreicht werden. Das zuständige US-Gericht hat einem Vergleich zugestimmt. Dafür muss Volkswagen aber tief in die Tasche greifen. Knapp 15 Milliarden Dollar zahlen die Wolfsburger an die betroffenen VW-Käufer in den Staaten und an die Händler. Ein Prozess bleibt VW dadurch erspart, einen Schlussstrich kann der Konzern unter die Dieselgate-Affäre aber noch lange nicht ziehen. So muss Volkswagen z.B. bis zum 3. November konkrete Pläne für den Rückruf der Autos mit einem 3-Liter-Dieselmotor in den USA vorlegen.
Für deutsche VW-Käufer sind so üppige Zahlungen nicht geplant. Die VW-Aktionäre dürften aber Aussichten auf Schadensersatz haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt in dem Skandal. Über allem steht die Frage, ob der VW-Vorstand früher von den Abgasmanipulationen gewusst und die Aktionäre darüber zu spät informiert hat. Ist das der Fall, hat VW gegen seine Informationspflichten verstoßen, da Insiderinformationen, die den Kurs der Aktie nachhaltig beeinflussen können, umgehend im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden müssen. Dann können Aktionäre, die nach Bekanntwerden des Skandals viel Geld verloren haben, Schadensersatzansprüche geltend machen.
Dies sollte auch nach wie vor möglich sein. Denn es ist davon auszugehen, dass eine dreijährige Verjährungsfrist greift und die Forderungen damit nicht spätestens bis zum 18. September geltend gemacht werden mussten. Voraussichtlich wird Ende des Jahres das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, beginnen. Um sich dem Verfahren noch anschließen zu können, sollten geschädigte VW-Aktionäre ihre Forderungen noch vor Eröffnung des Musterverfahrens geltend machen. Um ihre Interessen zu vertreten, können sich Anleger an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
<a href="http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html">http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html</a>
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
12.08.2025 | CDU Mainz-Altstadt
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
Isabell Rahms besucht den Förderverein der Berufsfeuerwehr Mainz
07.08.2025 | Deutsche Rael-Bewegung e.V.
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
Rael nimmt an weltweiter Gedenkfeier zum 80. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima teil
06.08.2025 | Isabell Rahms
Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
06.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
05.08.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Vier marokkanische Lkw-Fahrer nach ihrer Entführung in Burkina Faso in Mali freigelassen
Vier marokkanische Lkw-Fahrer nach ihrer Entführung in Burkina Faso in Mali freigelassen
