HCI MS JPO Tucana insolvent: Anlegern droht der Totalverlust
31.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Seit Anfang September befindet sich die Gesellschaft des Containerschiffs HCI MS JPO Tucana im vorläufigen Insolvenzverfahren. Den Anlegern des Schiffsfonds droht der Totalverlust ihrer Einlage.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als der HCI Schiffsfonds MS JPO Tucana im Jahr 2010 zur Beteiligung angeboten wurde, war die Krise der Containerschifffahrt schon ersichtlich. In diesem schwierigen Umfeld konnte sich der Schiffsfonds offenbar nicht behaupten und es musste Insolvenzantrag gestellt werden. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS JPO Tucana Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG am 5. September eröffnet (Az.: 56 IN 74/16).
Damit zeichnet sich für die Anleger nur sechs Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft schon der Totalverlust ihres investierten Geldes ab. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Als sich die negativen Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 in der Handelsschifffahrt bemerkbar machten, gerieten viele Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die häufig in der Insolvenz und mit großen Verlusten für die Anleger endeten. Denn in Folge der sinkenden Nachfrage und aufgebauten Überkapazitäten konnten die erforderlichen Charterraten oftmals nicht mehr erzielt werden. In dieses schwierige Umfeld wurde der Schiffsfonds HCI MS JPO Tucana platziert. Für die Anleger hat sich schnell gezeigt, dass es sich um eine spekulative Geldanlage mit hohem Risikofaktor handelt.
Genau darüber hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings wurden Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung, die langen Laufzeiten und insbesondere auch des Totalverlusts der Einlage wurden in der Anlageberatung vielfach verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt. Bei einer derartigen fehlerhaften Anlageberatung, haben die Anleger die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Darüber hinaus hätten die Banken auch über ihre teilweise hohen Provisionen aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.
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