Pressemitteilung von Michael Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Unternehmertestaments


Politik, Recht & Gesellschaft

Um die Umsetzung der in einem Unternehmertestament getroffenen Verfügungen nicht zu gefährden, sollte ihre rechtliche Wirksamkeit bewertet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Besonders Unternehmer wollen sich häufig nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Ihr Interesse ist es, den Fortbestand des Betriebs zu sichern und gleichzeitig auch die Familie materiell abzusichern. Durch die gesetzliche Erbfolge würden zunächst der Ehepartner und die gemeinsamen Kinder zu Erben. Diese sind aber möglicherweise nicht zur Fortführung des Unternehmens geeignet oder haben kein Interesse daran. Um die Unternehmensnachfolge zu regeln, sollte daher unbedingt ein Testament oder Erbvertrag erstellt werden.

In einem sog. Unternehmertestament können Verfügungen getroffen werden, die nicht erst mit dem Todesfall eintreten, sondern schon zu Lebzeiten des Erblassers. Damit diese wirksam umgesetzt werden können, sollten sie inhaltlich und juristisch bewertet werden. Denn im Unternehmertestament müssen erbrechtliche Regelungen und Pflichtteilsansprüche ebenso beachtet werden wie gesellschaftsrechtliche, ehegüterrechtliche oder steuerliche Aspekte. GRP Rainer Rechtsanwälte liefert eine interdisziplinäre Beratung in den betroffenen Rechtsgebieten aus einer Hand, nimmt eine Bewertung der getroffenen Verfügungen vor und liefert in enger Kooperation mit dem Mandanten zielorientierte Lösungen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

So kann gewährleistet werden, dass die Angehörigen nach den Vorstellungen des Erblassers finanziell abgesichert werden und gleichzeitig der Fortbestand des Betriebes durch die Unternehmensnachfolge nicht gefährdet ist. Im Idealfall fügt sich das Unternehmertestament in eine von langer Hand geplante Unternehmensnachfolge ein. Dabei müssen auch und besonders gesellschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Denn je nach Gesellschaftsform kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung.

Ebenso sollte bei einem Unternehmertestament an eine steueroptimierte Lösung gedacht werden, um weder die Erben noch den Betrieb über Gebühr zu belasten. Um die Vorstellungen optimal und unter Berücksichtigung aller Interessen umsetzen zu können, können sich Unternehmer und Gesellschafter an kompetente Rechtsanwälte wenden, die im Erbrecht und auch den angrenzenden Rechtsgebieten über die notwendige Erfahrung verfügen.

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