ARAG Recht schnell...
09.11.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
+++ BGH ändert Rechtsprechung zugunsten von Käufern +++
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kunden beim Verbrauchsgüterkauf gestärkt. Tritt nun innerhalb von sechs Monaten ein Schaden an der gekauften Sache auf, liegt die Beweispflicht weitestgehend beim Verkäufer. Der BGH musste laut ARAG Experten seine Rechtsprechung aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ändern (BGH, Az.: VIII ZR 103/15).
+++ Leasinggesellschaften haften für Maut +++
Leasinggesellschaften können als Eigentümer von Lkws grundsätzlich zur Begleichung offener Mautforderungen herangezogen werden. Dies gilt laut ARAG insbesondere, wenn die Speditionsunternehmen als Leasingnehmer zahlungsunfähig geworden sind (VG Köln, Az.:14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15).
+++ Kein Personalgespräch während Krankschreibung +++
Wer längerfristig krankgeschrieben ist, muss laut ARAG Experten währenddessen nicht zum Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten erscheinen, um über das Arbeitsverhältnis nach Krankheitsende zu sprechen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 596/159).
Langfassungen:
BGH ändert Rechtsprechung zugunsten von Käufern
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kunden beim Verbrauchsgüterkauf gestärkt. Tritt nun innerhalb von sechs Monaten ein mangelhafter Zustand an der Kaufsache auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Übergabe der Sache vorlag. Dem Verkäufer obliegt es, das Gegenteil zu beweisen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden an einem gebrauchten Pkw. Nach fünf Monaten funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig, weshalb der Käufer sein Geld zurückhaben wollte. Der angerufene Sachverständige konnte nicht klären, ob es sich um einen Bedienfehler des Käufers oder um einen Mangel handelte, der bereits beim Verkauf vorgelegen hatte. Gestritten wurde deshalb darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler kaputt gemacht hatte. Die Richter haben nun zugunsten des Käufers entschieden. Der Verkäufer hätte im konkreten Fall nachweisen müssen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat. Der BGH musste laut ARAG Experten seine Rechtsprechung aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 ändern (BGH, Az.: VIII ZR 103/15).
Leasinggesellschaften haften für Maut
Leasinggesellschaften können als Eigentümer von Lkws grundsätzlich zur Begleichung offener Mautforderungen herangezogen werden. Geklagt hatten zwei Gesellschaften, die ihre Sattelzugmaschinen Speditionsunternehmen im Wege eines Leasings beziehungsweise eines Mietkaufs zur Verfügung gestellt hatten. In allen Fällen blieben die Leasinggesellschaften zivilrechtliche Eigentümer der Sattelzugmaschinen. Nachdem die Speditionsunternehmen insolvent gegangen waren und offene Mautforderungen bestanden, nahm das Bundesamt für Güterverkehr die Leasinggesellschaften für die noch offenen Forderungen in Anspruch. Dies auch zu Recht. Nach dem Lkw-Mautgesetz sei der Eigentümer als potentieller Mautschuldner anzusehen. Eine Einschränkung, wonach nur Eigentümer mit einem Einfluss auf die konkrete Nutzung der Sattelzugmaschinen als Mautschuldner gelten sollen, lasse sich nach Auslegung des Gesetzes und seiner Historie nicht feststellen. Die Heranziehung der Leasinggesellschaften sei auch verfassungsgemäß, da die Mautforderungen zum einen keine erdrückende Wirkung hätten und zum anderen auch die Leasinggesellschaften einen Nutzen aus den mautpflichtigen Strecken zögen, so die ARAG Experten (VG Köln, Az.:14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15).
Kein Personalgespräch während Krankschreibung
Wer länger krankgeschrieben ist, muss laut ARAG Experten währenddessen nicht zum Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten erscheinen, um über das Arbeitsverhältnis nach Krankheitsende zu sprechen. In einem aktuellen Fall wurde ein längerfristig krankgeschriebener Krankenpfleger von seinem Vorgesetzten zu einem Personalgespräch zitiert, um über seine weitere Verwendung im Betrieb zu sprechen. Nachdem der Erkrankte mehrfache Aufforderungen seines Chefs ignorierte, flatterte ihm eine Abmahnung ins Haus. Dagegen setzte sich der Krankenpfleger vor Gericht erfolgreich zur Wehr, die Abmahnung ist damit nichtig. Eine Ausnahme besteht nach Auskunft der ARAG Experten, wenn es aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist, mit einem längerfristig ausfallenden Arbeitnehmer über seine künftige Situation zu sprechen, und wenn der Erkrankte dazu gesundheitlich in der Lage ist (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 596/159).
Download der Texte unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
ARAG Versicherung Rechtsschutz Verbrauchsgüterkauf Leasing Maut Spedition Krankschreibung Personalgespräch
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
30.01.2025 | ARAG SE
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
KI im Recht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.01.2025 | MAROKKO ZEITUNG
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit
US-Außenminister würdigt die Führungsrolle des König Mohammed VI. bei der Förderung von Frieden und Sicherheit