Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI MS Vogerunner: Anleger können sich gegen Verluste wehren


08.12.2016 / ID: 247691
Politik, Recht & Gesellschaft

Rund elf Monate ist es her, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des HCI Schiffsfonds MS Vogerunner eröffnet wurde. Anlegern drohen hohe Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Jahr begann für die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner mit einer Hiobsbotschaft. Anfang Februar wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet. Elf Monate später lässt die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens immer noch auf sich warten. Anleger müssen aufgrund der Insolvenz mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, die im Totalverlust der Einlage münden können.

Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem im Jahr 2008 aufgelegten Schiffsfonds HCI MS Vogerunner beteiligen. Die Beteiligung erwies sich als Fehlschlag. Die prognostizierten Renditen konnten nicht erreicht werden und 2012 musste bereits ein Sanierungskonzept umgesetzt werden, um die wirtschaftlich angeschlagene Fondsgesellschaft wieder auf Kurs zu bringen. Letztlich ließ sich die Insolvenz aber dennoch nicht vermeiden. Anleger können sich angesichts der zu erwartenden finanziellen Verluste an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Etliche Schiffsfonds sind in Folge der Finanzkrise 2008 in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Aufgrund der gesunkenen Nachfrage konnten oftmals die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. In der Folge blieben häufig die Ausschüttungen an die Anleger aus oder wurden auch wieder zurückgefordert. Dennoch stand am Ende oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft und Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren.

Allerdings hätten die Anleger ordnungsgemäß beraten werden müssen. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen z.B. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Aus dieser Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html)
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.05.2025 | STP Informationstechnologie GmbH
stp.one launcht Legal Twin® Contract Insights
21.05.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 8
PM gesamt: 426.276
PM aufgerufen: 72.315.678