Caritas kritisiert geplante Verwaltungsvereinfachung, die in Kitas mehr Kinder pro Gruppe zulässt
09.12.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
Stuttgart, 9. Dezember - Das Kultusministerium plant eine Verwaltungsvereinfachung, die mehr Kinder pro Gruppe in Kindertageseinrichtungen zulässt. Durch die Überbelegung soll der größere Bedarf an Betreuungsplätzen aufgefangen werden, der durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien begründet wird. Um Flüchtlingskinder gut zu integrieren, muss aus Sicht der Caritas Rottenburg-Stuttgart die Gruppenstärke aber gesenkt und nicht erhöht werden. In Gruppen mit bis zu 30 Kindern sei "keine pädagogisch hochwertige, multikulturelle und inklusive Arbeit" mehr machbar, ist Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock, Caritasdirektorin der Diözese Rottenburg-Stuttgart überzeugt. "Es muss nicht nur in Sprachförderung investiert werden, viele Kinder sind traumatisiert. Dies erfordert auch eine professionelle Antwort."
Indem das Kultusministerium zur Überbelegung der Gruppen auffordert, entsteht für die Caritas der Eindruck, dass Versäumnisse der Vergangenheit bewältigt werden sollen: "Landesweit fehlen nämlich Plätze im Ü3-Bereich", so Holuscha-Uhlenbrock. "Der Grund hierfür liegt nicht im Andrang von Flüchtlingskindern. Vielmehr wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Ü3-Plätze in Krippenplätze umfunktioniert." Diese Planungsmängel würden jetzt offenkundig.
Für die Caritas Rottenburg-Stuttgart führt die Aufnahme von Kindern mit Fluchterfahrung in einzelnen Kommunen durchaus zu Engpässen. Aber ein landesweites, neues Verwaltungsverfahren sei der falsche Weg. Vielmehr bedürfe es eines Sonderprogramms des Landes für notleidende Kommunen.
Zum Hintergrund:
Das Kultusministerium vereinfacht in Kürze das Verwaltungsverfahren, so dass die Höchstgruppenstärke in Kitas überschritten werden darf. Dies begründet das Ministerium damit, dass in manchen Städten und Gemeinden durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien mehr zusätzliche Betreuungsplätzen in Kitas gebraucht werden. Künftig brauchen die Träger nur per Selbstverpflichtungserklärung bestätigen, dass sie für jede Gruppe, die die Höchstgruppenstärke übersteigt, eine weitere Kraft einstellen. Zusätzlich zur Höchstgruppenstärke können pro Gruppe maximal zwei Kinder mit Fluchterfahrung aufgenommen werden.
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