Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - sollten Arbeitnehmer Bestätigung unterschreiben?
15.12.2016 / ID: 248469
Politik, Recht & Gesellschaft
Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren.
Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt.
Bei Einverständnis keine Abfindung mehr möglich: Wird durch eine falsche Formulierung durch die Bestätigung erklärt, dass man mit der Kündigung einverstanden ist, besteht damit unter Umständen keine Chance mehr darauf, eine Abfindung zu erzielen. Damit wäre dann nämlich ggf. die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht mehr möglich. Somit würde sich dann auch keine Möglichkeit mehr ergeben, im Rahmen eines Vergleiches an eine (möglichst hohe) Abfindung zu gelangen.
Kein Grund, sich unter Druck setzen zu lassen: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf eine Unterschrift, eine erneute Kündigung bzw. Abmahnung kann Arbeitnehmern also nicht drohen.
Wie geht man richtigerweise vor? Wichtig ist es, zunächst eine etwaige Möglichkeit zur sofortigen Zurückweisung der Kündigung zu prüfen und dann ggf. Kündigungsschutzklage zu erheben.
Zurückweisung der Kündigung: Eine Zurückweisung kommt etwa dann in Betracht, wenn ein Nichtberechtigter die Kündigung unterschrieben hat und keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung beigefügt war. Sie muss allerdings unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, erfolgen.
Erhebung einer Kündigungsschutzklage: Nach Erhalt der Kündigung haben Sie für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht maximal drei Wochen Zeit. Danach kann man in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen. Auch die Chance auf eine Abfindung ist dann regelmäßig vertan.
Unser Angebot - Deutschlandweite Vertretung bei Kündigungen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest: Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.
06.12.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: http://www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Kündigung Bestätigung Erhalt Arbeitgeber Arbeitnehmer unterschreiben Eiunverständnis Abfindung Kündigungsschutzklage Fachanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwalt Bredereck Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Prenzlauer Allee 189 10405 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.06.2025 | HAGENLOCHER PR - Kommunikationsagentur
Warum Kommunikation den Kita-Blindflug beendet
Warum Kommunikation den Kita-Blindflug beendet
24.06.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Bundeslandwirtschaftsminister "Alois Rainer, den mag keiner"
Bundeslandwirtschaftsminister "Alois Rainer, den mag keiner"
23.06.2025 | TALENTBRÜCKE GmbH & Co. KG
PERSPEKTIVE Projektmeeting in Reykjavik Island
PERSPEKTIVE Projektmeeting in Reykjavik Island
23.06.2025 | Mary Jane Berlin
Alles Kiffer? Weit gefehlt. Was die Mary Jane Berlin 2025 wirklich zeigt.
Alles Kiffer? Weit gefehlt. Was die Mary Jane Berlin 2025 wirklich zeigt.
20.06.2025 | Kempter & Kollegen
Rechtsanwalt Kempter in Stockach und Radolfzell
Rechtsanwalt Kempter in Stockach und Radolfzell
