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Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
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Pressemitteilung von Michael Rainer
BaFin: Hohes Verlustrisiko bei CFDs mit Nachschusspflicht
19.12.2016 / ID: 248673
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Finanzaufsicht BaFin ist der Ansicht, dass CFDs mit Nachschusspflicht für private Anleger zu riskant sind und plant daher ein Verbot dieser Kontrakte für Privatkunden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei finanziellen Differenzgeschäften (CFD) können Anleger schon auf kleine Finanzveränderungen z.B. bei Aktien, Rohstoffen oder Währungen wetten. Bei schon vergleichsweise geringen Einsätzen können mit CFDs hohe Gewinne erzielt werden. Bei CFDs mit Nachschusspflicht kann aber auch das Gegenteil der Fall sein und am Ende verlieren die Anleger viel Geld.
Dieses Risiko sei für Privatanleger nicht kalkulierbar, meint die BaFin. Daher plant die Finanzaufsicht eine deutliche Beschränkung des CFD-Handels. Demnach sollen Kontrakte mit Nachschusspflicht Privatkunden nicht mehr angeboten werden dürfen.
Die BaFin kritisiert, dass der Privatanleger sein Verlustrisiko nicht wirksam kontrollieren könne. Auch durch das Margin-Call-Verfahren oder Stop-Loss-Orders sei dies nicht möglich, da schon innerhalb kürzester Zeit die Kursausschläge des Basiswertes so hoch sein können, dass der Anleger nicht mehr entsprechend reagieren könne und die Nachschusspflicht seinen finanziellen Einsatz um ein Vielfaches übersteigen kann.
Das mussten CFD-Anleger beispielsweise Anfang 2015 erleben. Die Schweizer Nationalbank hatte damals den Mindestkurs des Euros im Vergleich zum Schweizer Franken aufgehoben. In kurzer Zeit verlor der Euro daraufhin im Vergleich zum Franken beträchtlich an Wert. Durch CFDs mit Nachschusspflicht verloren die Anleger hohe Summen.
Eine endgültige Entscheidung, ob CFDs mit Nachschusspflicht für private Anleger verboten werden sollen, steht noch aus. Zunächst können die Anbieter der Kontrakte zu den Plänen der BaFin bis 20. Januar Stellung nehmen.
Sollte es zu einem Verbot kommen, wird dieses Anlegern, die durch CFDs mit Nachschusspflicht bereits hohe Summen verloren haben, nicht mehr viel nützen. Dennoch gibt es ggf. noch rechtliche Möglichkeiten, den finanziellen Schaden zu begrenzen. Diese Möglichkeiten können von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt geprüft werden. Da es sich bei CFDs um spekulative Geldanlagen handelt, hätten die Anleger auch umfassend über die Funktionsweise und die Risiken der Kontrakte aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)
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GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
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