Gebr. Sanders: Gläubiger können Forderungen bis 24. Januar anmelden
05.01.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Amtsgericht Bersenbrück hat am 1. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 9 IN 62/16).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Gebr. Sanders GmbH hatte Ende September 2016 Insolvenzantrag gestellt und zunächst ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt. Der Insolvenz- und Sanierungsplan wurde nun offenbar beim zuständigen Amtsgericht Bersenbrück eingereicht und das Gericht hat, laut dem Portal insolvenzbekanntmachungen.de, das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.
Für die die Gläubiger des Bettwaren-Herstellers bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 24. Januar beim Sachwalter anmelden können. Die Gläubigerversammlung ist für den 21. Februar terminiert. Dabei werden dann auch Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt. Im Insolvenzverfahren soll der eingeschlagene Sanierungskurs vermutlich weiter fortgesetzt werden. Offen ist noch, ob und welchen Anteil die Anleihe-Anleger zur Sanierung beitragen sollen.
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG hatte im Oktober 2013 eine Anleihe mit einem Volumen bis zu 22 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 8,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind halbjährlich jeweils zum 22. April und 22. Oktober fällig. Ob an diesen Konditionen festgehalten werden soll oder ob Änderungen geplant sind, wird sich demnächst zeigen.
Für die Anleihe-Gläubiger geht es nun zunächst darum, ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 24. Januar beim Sachwalter anzumelden. Es muss aber damit gerechnet werden, dass die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht vollauf befriedigt werden können und finanzielle Verluste auf die Anleger zukommen könnten. Um Verlusten vorzubeugen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie sowohl bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle unterstützen als auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen.
Dazu gehört auch, ob möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage für diese Ansprüche kann ggf. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Funktionsweise und die Risiken der Geldanlage informiert werden müssen.
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