Automatischer Informationsaustausch: Rechtzeitig Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen
18.01.2017 / ID: 250640
Politik, Recht & Gesellschaft
In diesem Jahr beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Steuersünder können noch rechtzeitig Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem neuen Jahr ist auch der Startschuss für den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten gefallen. Das bedeutet, dass die Finanzbehörden der jeweiligen Staaten deutlich umfangreichere Informationen erhalten als bislang. Bei Auslandskonten geben die Kreditinstitute nicht nur persönliche Daten wie Name, Anschrift oder Kontonummer weiter, sondern auch Informationen zu Jahres-Endsalden, Kapitalerträgen oder Veräußerungserlösen müssen an die Behörden gegeben werden. Für Steuersünder wird es damit noch einmal erheblich schwieriger, unversteuerte Einkünfte vor den Behörden zu verbergen. Zumal sich auch ehemalige Steueroasen an dem automatischen Informationsaustausch beteiligen. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird und eine entsprechende Strafe droht, ist damit noch einmal erheblich gestiegen.
Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, den Steuerfahndern zuvorzukommen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt mit einer Selbstanzeige selbst reinen Tisch zu machen. Allerdings muss die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung rechtzeitig, d.h. bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde, gestellt werden, damit sie strafbefreiend wirken kann. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, um ihre strafbefreiende Wirkung entfalten zu können.
Die Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, sind hoch und für den Laien kaum zu überschauen und umso schwieriger zu erfüllen. Wer bei der Selbstanzeige auf kompetente Hilfe verzichtet und es auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge lassen sich so kaum erfassen und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall detailliert erfassen und eine maßgeschneiderte Selbstanzeige erstellen, die alle nötigen Angaben und Unterlagen enthält. Dann kann die Selbstanzeige auch tatsächlich strafbefreiend wirken.
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