Scheidung und gemeinsame Schulden
31.01.2017 / ID: 251811
Politik, Recht & Gesellschaft
Befreiung von Sicherheiten des einen Ehegatten für die Aufnahme von Bankkrediten des anderen Ehegatten
Scheidung und gemeinsame Schulden (https://www.schrader-mansouri.de/aktuelles/familienrecht/scheidung-und-gemeinsame-schulden/)/ Scheidung und Befreiung von Sicherheiten
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. März 2015 (Az. IIX ZR 61/13) folgendes entschieden:
Hat ein Ehegatte dem anderen Ehegatten die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, kann er nach Scheitern der Ehe Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen.
Die Geltendmachung des Befreiungsanspruchs unterliegt jedoch Einschränkungen, die sich als Nachwirkung der Ehe sowie nach Treu und Glauben ergeben.
Wenn ein Ehegatte dem anderen die Aufnahme von Bankkrediten ermöglicht, in dem er selbst dingliche Sicherheiten an seinem Grundstück einräumt, so begründet dies damit ein besonderes familienrechtliches Schuldverhältnis. Dieses ist nach den Regeln des sogenannten Auftragsrechts abzuwickeln. Der Ehegatten, welcher die Sicherheit gestellt hat, kann nach Beendigung des Auftragsverhältnisses gemäß § 670 BGB unter bestimmten Voraussetzungen auf Befreiung von der Verbindlichkeit und auf Ersatz erstandener Vermögensopfer klagen.
Denn wenn die Ehe scheitert, kann das Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 671 Abs. 3 BGB). Der leistende Ehegatte kann dann wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Hat er hierzu Verbindlichkeiten übernommen, kann er Befreiung von diesen verlangen (§ 257 BGB). Er ist dann vom anderen Ehegatten so zu stellen, wie er ohne die Belastung mit dem Drittschuldner stehen würde.
Scheidung und gemeinsame Schulden
Die Geltendmachung dieses Befreiungsanspruches unterliegt allerdings Einschränkungen. Die wichtigste Einschränkung ergibt sich aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft, § 1353 BGB. Darin heißt es:
Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie tragen füreinander Verantwortung.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich nach dem allgemeinen Grundsatz von Treue und Glauben. Wenn z.B. das besondere Auftragsverhältnis zwischen den Ehegatten zu dem Zweck begründet wurde, dem anderen Ehegatten bessere Erwerbschancen zur Bestreitung des Familienunterhalts zu beschaffen, so kann nicht sofortige Befreiung von den Verbindlichkeiten verlangt werden. Allerdings kann der Sicherheit gebende Ehegatte verlangen, dass ihm der Schuldner - Ehegatte - einen Tilgungsplan vorlegt, der erkennen lässt, für welche Zwecke und für welche Zeit er die Grundschulden noch benötigt.
Derzeit verschärfen Banken die Voraussetzungen für die Kreditvergabe von Immobilien. Die familienrechtliche Beratung betrifft folglich auch die weitere aktuell geänderte Finanzierungsmöglichkeit der gemeinsamen Immobilie in der Scheidung.
Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Aspekt Scheidung und gemeinsame Schulden / Scheidung und Befreiung von Sicherheiten. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Düsseldorf (https://www.schrader-mansouri.de/kompetenz/familienrecht/). Anna Vander-Philipp ist Mediatorin in Düsseldorf.
Scheidung und gemeinsame Schulden Scheidung und Befreiung von Sicherheiten Scheidung und Bürgschaft Fachanwältin für Familienrecht Anwalt für Familienrecht Düsseldorf Mediation Düsseldorf
http://www.schrader-mansouri.de/kompetenz/familienrecht
SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Kaistrasse 13 40221 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.schrader-mansouri.de/kompetenz/familienrecht
SchraderMansouri Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Kaistrasse 13 40221 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Anke Vander-Philipp
22.09.2017 | Anke Vander-Philipp
Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
20.07.2017 | Anke vander-Philipp
Erwerbsobliegenheit im Unterhaltsrecht
Erwerbsobliegenheit im Unterhaltsrecht
25.04.2017 | Anke vander-Philipp
Zugewinnausgleich und Wohnwert
Zugewinnausgleich und Wohnwert
10.03.2017 | Anke vander-Philipp
Umgangsrecht Wechselmodell
Umgangsrecht Wechselmodell
18.01.2017 | Anke Vander-Philipp
Erwerbsobliegenheit und Kindesunterhalt
Erwerbsobliegenheit und Kindesunterhalt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
05.08.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Vier marokkanische Lkw-Fahrer nach ihrer Entführung in Burkina Faso in Mali freigelassen
Vier marokkanische Lkw-Fahrer nach ihrer Entführung in Burkina Faso in Mali freigelassen
05.08.2025 | Saturdays for Children
Mega SPD Skandal wegen der Causa Philipp Hagemann? Öffentliches Schreiben an alle Ratsmitglieder Münsters
Mega SPD Skandal wegen der Causa Philipp Hagemann? Öffentliches Schreiben an alle Ratsmitglieder Münsters
05.08.2025 | Saturdays for Children
Der SPD Münster Svenja Schulze Ratsherr Philipp Hagemann & Bauverein Ketteler eG Skandal 2011 bis 2025
Der SPD Münster Svenja Schulze Ratsherr Philipp Hagemann & Bauverein Ketteler eG Skandal 2011 bis 2025
04.08.2025 | MAROKKO ZEITUNG
Präsident Trump bekräftigt die Unterstützung der Vereinigten Staaten für Marokko in der Sahara-Frage
Präsident Trump bekräftigt die Unterstützung der Vereinigten Staaten für Marokko in der Sahara-Frage
04.08.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Wie Frauen die Welt verzaubern
Wie Frauen die Welt verzaubern
