Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Lübeck!
03.02.2017 / ID: 252277
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Lübeck - vom 24. Januar 2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Staphylococcus epidermidis Infektion anlässlich Einsatz Kniegelenksprothese, 30.000,- Euro, LG Lübeck, Az.: 12 O 204/15
Chronologie:
Der Kläger begab sich wegen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in die Klinik der Beklagten. Dort wurde eine Kniegelenksprothese implantiert. Postoperativ traten u.a. Schmerzen und Schwellungen auf. Es erfolgte ein Teilwechsel. Im Rahmen einer nachfolgenden Kniegelenkspunktion konnte der Infektionserreger Staphylococcus epidermidis nachgewiesen werden.
Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat den Vorfall gutachterlich durch einen Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie hinterfragen lassen. Dieser stellte die Entscheidung für einen Teilwechsel als kritisch dar. Dieser Fehler sei auch als "grob" anzusehen. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro vorgeschlagen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Mit dieser Angelegenheit war im Vorfeld bereits die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen in Hannover befasst (Az.: 621/14). Trotz des eindeutigen Votums des Vorliegens eines Behandlungsfehlers war der Versicherer der Beklagten vorgerichtlich nicht bereit gewesen zu regulieren, so dass die jetzige Klage erforderlich wurde. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Versichertengemeinschaft stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de
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