GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung im Markenrecht
07.02.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Eingetragene Marken haben für Unternehmen eine große Bedeutung. GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung bei der Markenanmeldung und Durchsetzung der geschützten Rechte.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Marken haben für Verbraucher einen hohen Wiedererkennungswert und tragen zur Kundenbindung bei. Je bekannter einer Marke ist, umso höher ist auch ihre Bedeutung für das Unternehmen. Damit nicht Dritte von dem Erfolg und dem guten Ruf der Marke partizipieren, ist es wichtig, diese durch Eintragung schützen zu lassen. Schutzfähig sind Kennzeichen, die dazu geeignet sind, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden und auf ihre betriebliche Herkunft hinzuweisen.
Bevor ein Unternehmenskennzeichen als Marke angemeldet wird, muss daher zunächst festgestellt werden, ob es diese Unterscheidungskraft aufweist. Ist dies der Fall, kann eine Marke angemeldet werden. Dabei kann es sich z.B. um eine Wortmarke, Bildmarke, 3D-Marke, Farbmarke, Hörmarke oder auch Kombinationen aus diesen handeln. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Markenrecht und kann prüfen, ob das Kennzeichen die nötige Unterscheidungskraft aufweist und als Marke angemeldet werden kann.
Darüber hinaus muss geklärt werden, für welchen territorialen Bereich der Markenschutz gelten soll. Grundsätzlich ist die Marke zunächst in dem Staat geschützt, in dem sie ins Markenregister eingetragen wird. Gerade in Zeiten der Globalisierung und des internationalen Handels kann dieser Schutzbereich aber zu eng gewählt sein. Daher sollte geprüft werden, ob der Markenschutz auch für das Gebiet der Europäischen Union oder auch darüber hinaus beantragt werden soll. Wichtig ist auch festzustellen, ob das eigene Kennzeichen nicht möglicherweise gegen schon bestehende Markenrechte verstößt.
Ist die Marke eingetragen, können Dritte diese nicht mehr für ihre Zwecke nutzen. Wird das Markenrecht dennoch verletzt, können entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet und z.B. Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte hat Erfahrung damit, Ansprüche aufgrund von Markenrechtsverletzungen durchzusetzen oder auch abzuwehren.
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Augustinerstraße 10 50667 Köln
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