GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Haftungsrisiken und D&O Versicherung
08.02.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Mit dem Abschluss einer D&O-Versicherung versuchen Manager, ihr privates Haftungsrisiko zu reduzieren. Die Risiken und der Umfang der Police sollten zuvor analysiert und bewertet werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und andere leitende Organe eines Unternehmens tragen nicht nur hohe Verantwortung, sondern sie sind auch einem großen privaten Haftungsrisiko ausgesetzt. Schon bei fahrlässigen Fehlern können sie mit ihrem Privatvermögen in der Haftung stehen. Um dieses hohe persönliche Risiko zu reduzieren, schließen viele Unternehmen für ihre leitenden Organe daher eine D&O-Versicherung, eine Art Manager-Haftpflichtversicherung, ab. Damit der Versicherungsschutz möglichst umfassend ist, sollte das Risikopotenzial genau analysiert und die Police maßgeschneidert auf diese individuellen Risiken zugeschnitten werden. GRP Rainer Rechtsanwälte nimmt eine detaillierte Bewertung der bestehenden Haftungsrisiken vor. Anhand der Analyse kann ermittelt werden, wie umfassend der Versicherungsschutz und auch die Deckungssumme der D&O-Versicherung sein sollte.
Die Leitungsorgane nehmen unterschiedliche Aufgaben in den Unternehmen wahr und dementsprechend sind sie auch unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Daher sollte die D&O-Versicherung immer an die individuellen Erfordernisse angepasst sein und im Schadensfall die wesentlichen Faktoren abdecken.
Wesentliche Punkte, die beim Abschluss einer D&O-Versicherung beachtet werden sollten, sind die Deckungssumme sowie die Rückwärtsdeckung und Nachhaftungsdeckung. Grundsätzlich sollten Ansprüche aus Innenhaftung und Außenhaftung abgedeckt sein.
Verletzten die Führungsorgane ihre Sorgfaltspflichten kann auch das Unternehmen selbst Ansprüche gegen seine Leitungsorgane haben. Dieses Innenhaftungsrisiko muss im Interesse des Unternehmens und des Managers in der Police abgesichert sein. Schadensersatzansprüche können nicht nur im Innenverhältnis, sondern natürlich auch im Außenverhältnis entstehen. Um gegen die Forderungen Dritter abgesichert zu sein, sollte die Police eine entsprechende Deckungssumme aufweisen und auch der Aspekt der Regressforderungen geklärt sein.
Damit eine D&O-Versicherung einen möglichst großen Schutz bietet, müssen schon vor Abschluss wichtige Fragen geklärt und die Risikofaktoren bewertet werden. GRP Rechtsanwälte nimmt diese Bewertung vor und unterstützt die Mandantschaft auch dabei, die Ansprüche gegen den D&O-Versicherer durchzusetzen.
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