Steuerhinterziehung: Letzte Chance für strafbefreiende Selbstanzeige
15.02.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer Steuern hinterzogen und gegenüber dem Finanzamt immer noch nicht reinen Tisch gemacht hat, wird Probleme bekommen. Noch kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten, in denen unversteuertes Schwarzgeld relativ leicht am Fiskus vorbei über die Grenzen ins Ausland transferiert werden konnte, sind vorbei. Spätestens seit dem Ankauf der ersten Steuer-CD ist die Luft für Steuersünder merklich dünner geworden. Der Ankauf dieser Daten oder auch die Fälle prominenter Steuersünder führten zu einem rasanten Anstieg bei den strafbefreienden Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung.
Der große Boom ist hier inzwischen vorbei; die Zahl der Selbstanzeigen ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Dennoch liegen auf Auslandskonten immer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann diese durch die Finanzbehörden entdeckt werden und dann eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung droht. Denn die Instrumente, die die Steuerfahnder auch durch den automatischen Austausch von Finanzdaten im internationalen Kampf gegen die Steuerhinterziehung an die Hand bekommen haben, sind scharf. Für Steuersünder, die noch nicht reagiert haben, steigt die Gefahr der Entdeckung weiter an. Noch haben aber auch Nachzügler die Möglichkeit, noch eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen.
Allerdings muss die Selbstanzeige gestellt werden, bevor die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben. Die Zeit dürfte also langsam knapp werden. Zudem muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig, sondern auch vollständig und fehlerfrei sei, damit sie strafbefreiend wirken kann. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre aufgedeckt werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt, sondern auf kompetente Hilfe vertraut werden.
Wer auf die fachkundige Unterstützung verzichtet, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb misslingt. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss. Sie sorgen dafür, dass die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirkt.
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