Private Daten auf Firmenrechner: fristlose Kündigung denkbar!
16.02.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Ein langjähriger IT-Mitarbeiter bringt Musik- und Videodateien mit zur Arbeit und stellt auf dem Dienst-PC eigene CDs und DVDs her, für sich und für Kollegen. Er lädt hierfür ein Programm herunter, mit dem er den Kopierschutz umgeht. Mit dem Büro-Kopierer druckt er CD- und DVD-Cover. All das tut er innerhalb von wenigen Jahren mehr als 1000-mal - und erhält dafür die fristlose Kündigung. Zu recht?
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 2 AZR 85/15) hat in 2015 entschieden, dass der IT-Mitarbeiter hierfür fristlos gekündigt werden durfte - und das obwohl er seit 1992 bei dem Arbeitgeber angestellt war, und obwohl er wohl nicht alle CDs und DVDs selbst gebrannt hat. Das höchste deutsche Arbeitsgericht urteilte streng: Auch dadurch, dass er seinen PC für illegale Raubkopien im Büro zur Verfügung gestellt hat, hat er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Der IT-Mitarbeiter durfte den Dienst-PC zwar auch privat für bestimmte Zwecke nutzen; deswegen durfte er aber noch lange nicht illegale Raubkopien für sich und seine Kollegen anfertigen, so die Richter.
Arbeitnehmer-Tipp vom Fachanwalt für Arbeitsrecht: Selbst, wenn man als Arbeitnehmer Dienst-PC oder Büromaterial in gewissem Umfang privat nutzen darf, sollte man vorsichtig sein und notfalls beim Arbeitgeber nachfragen. Manch ein Arbeitnehmer wird durch die laxen Regeln auf der Arbeit verführt und übertreibt es mit der privaten Nutzung. Die Hürden für eine fristlose Kündigung sind allerdings hoch: Der IT-Mitarbeiter hatte in zwei Instanzen mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg. Es lohnt sich in jedem Fall, sich früh rechtlichen Rat einzuholen, am besten noch vor einem Personalgespräch zu den Vorwürfen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck berät Arbeitnehmer vor und nach einer Kündigung und setzt sich ein für hohe Abfindungen, anwaltlich seit über 18 Jahren. Rufen Sie Fachanwalt Bredereck an unter seiner Kündigungshotline 0176.21133283 oder in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht unter 030.40004999.
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