Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Behandlungsfehler: Anwälte Ciper & Coll. erfolgreich vor Landgericht Würzburg
26.02.2017 / ID: 254396
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Würzburg - vom 24. Februar 2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Blasenperforation anlässlich laparoskopischer Appendektomie, 20.000,- Euro, LG Würzburg, Az.: 11 O 189/16
Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund einer akuten nekrotisierenden Appendizitis in die Klinik der Beklagten. Dort erfolgte eine laparoskopische Appendektomie. Intraoperativ kam es zu einer Perforation der Blase mit Blasenläsion und transvesikalem Blut.
Verfahren:
Das Landgericht Würzburg hat zu dem Vorfall ein chirurgisches Fachgutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter mehrere ärztliche Versäumnisse fest, woraufhin das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung anriet. Die Parteien einigten sich sodann auf eine pauschale Abfindungssumme von 20.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits im Vorfeld des Verfahrens hatte der MDK Bayern ein fachmedizinisches Gutachten erstellt, das ärztliche Versäumnisse konstatierte. Wie in zahlreichen anderen Fällen auch, stellt die Versicherungskammer Bayern, der Versicherer der Beklagten, mit Schreiben vom 11.01.2016 trotz der Eindeutigkeit des MDK-Gutachtens klar: "...ein schuldhaft vorwerfbarer Behandlungsfehler unseres Versicherungsnehmers ist für uns nicht erkennbar.".....
Jedenfalls ist dieser Fehler für den Geschädigten, seine Prozessvertreter, den Gutachter des MDK, den gerichtlich bestellten Gutachter sowie nicht zuletzt das Landgericht Würzburg erkennbar. Nur darauf kommt es im Ergebnis an, stellen RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
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