Pressemitteilung von Michael Rainer

OLG Düsseldorf zur Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments


Politik, Recht & Gesellschaft

Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament ist wirksam, wenn es vom Erblasser lediglich unterschrieben wurde und der Zeitpunkt der Unterschrift ungewiss ist. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.

In dem konkreten Fall hinterließ der Erblasser seine Ehefrau und zwei gemeinsame Kinder. Sie erbten gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Später erinnerte sich die Ehefrau, dass sie vor rund 30 Jahren ein gemeinschaftliches Testament mit ihrem Ehegatten erstellt hatten. Darin hatten sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Der Sohn meldete jedoch Zweifel an der Wirksamkeit des Ehegattentestaments an. Er bemängelte, dass das Testament nur von seiner Mutter handschriftlich erstellt und von seinem Vater lediglich zu einem nicht genannten Zeitpunkt unterschrieben wurde.

Das OLG Düsseldorf stellte jedoch mit Beschluss vom 3. Januar 2017 fest, dass das Testament wirksam ist. Der Erblasser sei nicht aufgrund gesetzlicher, sondern testamentarischer Erbfolge beerbt worden (Az.: I-3 Wx 55/16). Aus dem Testament vom 9. Januar 1984 ergebe sich, dass die Ehefrau zur Alleinerbin geworden ist. An der Wirksamkeit des Testaments bestünden keine Zweifel.

So sei das Testament nicht darum unwirksam, weil es von der Ehefrau geschrieben und von ihrem Mann lediglich unterzeichnet wurde. Diese Formerleichterung sei bei einem gemeinschaftlichen handschriftlichen Testament vorgesehen. Auch wenn die Unterschrift des Erblassers kein Datum trage, sei dies nicht schädlich. Das Fehlen dieser Angabe mache das Testament nicht unwirksam, stellte das OLG Düsseldorf klar. Zumal an der Echtheit der Unterschrift des Erblassers keine Zweifel bestünden. Auch die Tatsache, dass sich die Ehefrau zunächst an das vor rund 30 Jahren erstellte Testament nicht erinnert habe, sei nicht ungewöhnlich, so das OLG.

GRP Rainer Rechtsanwälte erklären: Bei Ehepaaren ist das gemeinschaftliche Ehegattentestament oder Berliner Testament besonders beliebt, da es den Partner im Erbfall materiell absichert. In der Regel setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Ein gemeinschaftliches Testament entfaltet aber auch eine hohe Bindungswirkung und kann einseitig nicht mehr geändert werden. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um das Testament oder den Erbvertrag beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html)
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
31.01.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
30.01.2025 | MEREBA-Die Medizinrechtsberater Part mbB
MEREBA - Die MEDIZINRECHTSBERATER
29.01.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 33
PM gesamt: 421.664
PM aufgerufen: 71.502.934