VW Abgasskandal: OLG Braunschweig benennt Musterkläger - VW-Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen
13.03.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG den Musterkläger benannt. VW-Aktionäre können ihre Ansprüche noch in den nächsten sechs Monaten anmelden.
Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist ein nächster wichtiger Schritt getan. Das zuständige OLG Braunschweig hat den Musterkläger bestimmt. VW-Aktionäre, die durch den Abgasskandal geschädigt wurden, aber bisher noch keine Klage erhoben haben, können sich nun in den nächsten sechs Monaten dem Verfahren noch anschließen. Die Anmeldung muss schriftlich gegenüber dem OLG Braunschweig erfolgen und von Gesetzes wegen zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Betroffene VW-Aktionäre können sich dazu an einen im Aktienrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Die Anmeldung bietet den Aktionären, die bisher noch keine Klage erhoben haben, um ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, mehrere Vorteile. Einerseits wird die Verjährung der Ansprüche dadurch gehemmt und andererseits sinkt dadurch das eigene Kostenrisiko. Die Frist zur Anmeldung läuft bis Anfang September. Wer auf Nummer sichergehen möchte, sollte diese Frist aber nicht ausreizen, sondern zügig handeln, da mögliche Ansprüche bereits im Mai dieses Jahres verjähren könnten.
Zum Musterkläger wurde ein institutioneller Anleger bestimmt, die Deka Investment GmbH. Nach Angaben des OLG Braunschweig beläuft sich die Schadenssumme der rund 1470 Klagen gegen die Volkswagen AG auf rund 1,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus seien noch ca. 70 weitere Verfahren beim Landgericht Braunschweig anhängig, sodass das Gesamtvolumen der Schadensersatzforderungen gegen den Wolfsburger Autobauer bei etwa 8,8 Milliarden Euro liegt.
GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Die entscheidenden Fragen zu den Schadensersatzansprüchen der VW-Aktionäre nach dem Abgasskandal werden im Musterverfahren geklärt. Im Kern geht es dabei darum, wer, wann, wieviel von den Manipulationen an den Dieselmotoren wusste und ob VW die Aktionäre darüber zu spät informiert hat. Dann läge ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor und der Konzern hätte sich schadensersatzpflichtig gemacht.
In Folge des Abgasskandals haben die VW-Aktien beträchtlich an Wert verloren. Aktionäre, die nicht auf dem Schaden sitzenbleiben möchten, können sich dem Musterverfahren noch anschließen.
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