ARAG Verbrauchertipps
13.03.2017 / ID: 255831
Politik, Recht & Gesellschaft
Energieversorger muss stark erhöhten Stromverbrauch beweisen
ARAG Experten weisen Verbraucher darauf hin, dass sie Stromkosten, die ohne ersichtlichen Grund plötzlich in die Höhe schnellen, nicht in jedem Fall bezahlen müssen. Unter Umständen muss der Stromversorger beweisen, wieso sich der Stromverbrauch vervielfacht hat. In einem konkreten Fall hatte sich der Stromverbrauch einer Familie gleich versiebenfacht, ohne dass sich am Stromkonsum etwas geändert hätte. Durch den angeblich höheren Stromverbrauch fiel eine Nachzahlung von 3.000 Euro für den Zeitraum von einem knappen Jahr an. Die Kunden zahlten nicht, sondern beauftragten einen Elektriker, die Elektroanlage des Hauses auf mögliche Fehler hin zu untersuchen. Diese Nachforschung blieb ergebnislos, so dass die Familie von einer fehlerhaften Abrechnung ausging. Daraufhin klagte der Energieversorger, ohne Erfolg. Denn auch die Richter sahen die Beweislast beim Stromversorger, doch dieser hatte keine Beweisangebote gemacht (Landgericht Magdeburg, Az.: 11 O 405/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Müssen Pokerspieler Gewerbesteuer zahlen?
Nach Auskunft der ARAG Experten müssen Pokerspieler, die nicht nur ihre privaten Spielbedürfnisse befriedigen, sondern professionell auf Turnieren antreten, Gewerbesteuer zahlen. Das Finanzamt darf Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte behandeln, da aufgrund wissenschaftlich-mathematischer Untersuchungen feststeht, dass Pokern weniger mit Zufall und Glück, sondern vielmehr mit Geschick und Erfahrung des Pokerspielers zu tun hat. In einem konkreten Fall handelte es sich um einen in der Presse bekannten Pokerspieler, der europaweit an Turnieren teilnimmt und recht erfolgreich große Gewinne kassiert. Ab sofort werden für den Profi-Pokerspieler Gewerbesteuern fällig (Finanzgericht Münster, Az.: 14 K 1370/12 E,G). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Wie viel Wohnraum ist bei Eigenbedarf angemessen?
Macht ein Vermieter Eigenbedarf geltend, darf er nach Angaben der ARAG Experten selbst beurteilen, ob die Größe der Wohnung angemessen ist, für die er den Eigenbedarf angemeldet hat. Im Einzelfall kann daher auch eine sehr große Wohnung angemessen sein. In einem konkreten Fall weigerte sich ein Mieter, die fristgerechte Eigenbedarfskündigung seines Vermieters zu akzeptieren. Sein Argument: Die 125 Quadratmeter große Wohnung sei für den 22 Jahre alten Sohn des Vermieters und einen weiteren WG-Bewohner zu groß und daher unangemessen. Damit sei auch die Kündigung rechtsmissbräuchlich und unwirksam. Doch nach Auskunft von ARAG Experten müssen Gerichte grundsätzlich akzeptieren, welche Vorstellungen von Wohnbedarf Vermieter für sich oder ihre Angehörigen haben - sofern der behauptete Wohnbedarf nicht weit überhöht und damit rechtsmissbräuchlich ist. Daher blieb auch die Klage des Mieters erfolglos und er musste die Wohnung räumen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 166/14).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
Corona-Kabinett: Von Schlupflöchern und drohendem Unheil
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.05.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten warnen vor Nachteilen für psychisch kranke Menschen durch geplantes Primärarztsystem
Psychotherapeuten warnen vor Nachteilen für psychisch kranke Menschen durch geplantes Primärarztsystem
22.05.2025 | STP Informationstechnologie GmbH
stp.one launcht Legal Twin® Contract Insights
stp.one launcht Legal Twin® Contract Insights
21.05.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
20.05.2025 | BVIZ e. V.
BVIZ übernimmt offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in NRW
BVIZ übernimmt offizielle Interessenvertretung der Innovations- und Gründerzentren in NRW
20.05.2025 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsräte-Preis 2025: Die Shortlist steht
Deutscher Betriebsräte-Preis 2025: Die Shortlist steht
