Blohm+Voss schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus
13.03.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Blohm+Voss schließt betriebsbedingte Kündigungen nicht aus, befindet sich "in kritischem Zustand", so der Blohm+Voss Geschäftsführer laut Hamburger Abendblatt vom 28.02.2017. Was für Arbeitnehmer jetzt wichtig ist, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Will ein Unternehmen betriebsbedingt kündigen, muss es dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen anbieten, die Kriterien der Sozialauswahl genau einhalten. Dies sind nur 2 der Voraussetzungen, die das Kündigungsschutzgesetz für betriebsbedingte Kündigungen vorschreibt, die der Arbeitgeber häufig nicht richtig beachtet. Und der Arbeitgeber kann noch viel mehr falsch machen, Form-Vorschriften nicht einhalten, Fehler machen bei der Zustellung der Kündigung. Die arbeitsrechtliche Position des Arbeitnehmers ist oft viel besser, als man denkt.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Seien Sie kritisch, vor allem wenn Ihr Chef einen Aufhebungsvertrag vorschlägt; vor solchen Angeboten kann man aus Sicht eines Arbeitnehmer-Fachanwalts nur warnen: Meistens ist das Abfindungsangebot zu niedrig, Ansprüche bleiben ungeregelt. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag in jedem Fall zuerst von einem erfahrenen Spezialisten überprüfen.
Suchen Sie sich Ihren juristischen Beistand gut aus, der Sie arbeitsrechtlich berät, Ihnen zur Seite steht bei Abfindungsverhandlung und betriebsbedingter Kündigung, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungen.
Sprechen Sie mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck über Ihre betriebsbedingte Kündigung: Kann Ihr Arbeitsplatz gerettet werden? Auf was müssen Sie sich einstellen, wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen? Welche Abfindungen sind realistisch? Rufen Sie seine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an, für ein kostenloses Erstgespräch mit Fachanwalt Alexander Bredereck.
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