Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Rechtsanwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor Landgericht Köln!
15.03.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Köln vom 15.03.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Kapselfibrosen nach Mammaaugmentation, 20.000,- Euro, LG Köln, Az.: 25 O 298/15
Chronologie:
Die Klägerin begab sich erstmals in 2005 in eine Klinik, in der der Beklagte als Belegarzt tätig war, zwecks Brustvergrößerung. Da das Ergebnis nicht zufriedenstellend war, mussten in der Folge bis in 2013 insgesamt sechs weitere Korrekturoperationen erfolgen. Es werden dem Beklagten mehrere ärztliche Fehlleistungen, sowie eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Köln hat die Angelegenheit fachmedizinisch hinterfragen lassen und im Ergebnis sodann den Parteien angeraten, sich auf eine pauschale Abfindungssumme in Höhe von 20.000,- Euro zu einigen. Eine außergerichtliche Klärung war aufgrund der Regulierungsverweigerung des Haftpflichtversicherers des Beklagten zuvor gescheitert.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Für Schönheitsoperationen gelten erhebliche Aufklärungspflichten auf Behandlerseite, da die Operationen nicht absolut indiziert sind. Der Mediziner trägt die Beweislast für eine hinreichende Aufklärung. Ist ein Belegarzt für einen Behandlungsfehler verantwortlich, so ist grundsätzlich nicht die Klinik, in der er tätig ist, passivlegitimiert, sondern die Ansprüche richten sich unmittelbar gegen den Belegarzt, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki klar.
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Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
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web ..: http://www.ciper.de
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