Von der Kündigung zur Abfindung
20.03.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitgeber mich kündigt? Unter welchen Umständen bekomme ich eine Abfindung? Diese Fragen beschäftigen Arbeitnehmer, die kurz vor der Kündigung stehen. Was jetzt wichtig ist, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Nach einer Kündigung sollte sich jeder Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend oder arbeitslos melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden, und zwar persönlich und am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.
Wer eine Abfindung will, sollte sich früh einen Anwalt suchen, möglichst noch am Tag der Kündigung oder schon vorher, wenn einem klar ist, dass die Kündigung kommt. Warum das so ist, zeigen bereits die kurzen Fristen, die im Arbeitsrecht nach einer Kündigung gelten.
Frist Nummer 1: Eine Kündigung kann man sofort zurückweisen, wenn sie bestimmte Formmängel hat, zum Beispiel, wenn sie jemand unterschrieben hat, der dafür nicht bevollmächtigt ist. Für diese "sofortige Zurückweisung" hat der Arbeitnehmer etwa 3 Tage Zeit.
Frist Nummer 2: Die Frist für die Kündigungsschutzklage, nur 3 Wochen hat man dafür Zeit, die Frist beginnt nach Zugang des Kündigungsschreibens. Wer eine Abfindung sichern will, oder wer eine höhere Abfindung anstrebt, kommt um eine Kündigungsschutzklage meist nicht herum; nur bei entsprechendem Druck sind Arbeitgeber geneigt, eine Abfindung zu zahlen.
Weitere Fristen finden sich im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in Tarifverträgen, sie gelten meist für noch offene Lohnansprüche, Ansprüche wegen Urlaubs oder Überstunden, Prämien oder Sonderzahlungen.
Diese Fristen muss man unbedingt einhalten, das Gesetz nimmt grundsätzlich keine Rücksicht darauf, warum man eine Frist versäumt hat. Wer einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite hat, braucht sich um Fristen keine Sorgen zu machen, und man hat im Fall des Falles jemanden, den man in Haftung nehmen kann: Anwälte sind verpflichtet, auf Fristen zu achten.
In den meisten Fällen zahlt sich ein Anwalt aus, vor allem bei Verhandlungen vor Gericht, wenn es um die Abfindungshöhe geht: Mit einem erfahrenen Prozesstaktiker kann man oft deutlich höhere Abfindungen erreichen, als ein Arbeitnehmer, der allein vor Gericht prozessiert oder den ein eher unerfahrenen Beistand vertritt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck informiert in einem kostenlosen Erstgespräch über die Chancen einer Kündigungsschutzklage und über die Höhe der Abfindung, die er für realistisch hält.
Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
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